Kein separates Familien- bzw. Mietgericht
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Andrea Büchler Grünseis (FraB) und René Brigger (SP) -- Der Regierungsrat lehnt die Einführung eines Familien- bzw. Mietgerichts ab. Eine solche Aufteilung ist nach der Entlastung des Zivilgerichts durch das Sozialversicherungsgericht nicht mehr angebracht.
Eine Zersplitterung der Gerichtsbarkeit in weitere Spezialgerichte neben dem neu geschaffenen Sozialversicherungsgericht ist im flächen- und bevölkerungsmässig kleinen Kanton Basel-Stadt nach Meinung des Regierungsrates nicht angebracht. Mit der Aufnahme der Tätigkeit durch das Sozialversicherungsgericht und der Ausgliederung dieser Fälle wird das Zivilgericht entlastet. Es kann sich damit mittelfristig - wie im parlamentarischen Vorstoss Büchler Grünseis betreffend Familiengericht gefordert - intensiver auch mit der psychologischen Seite der Fälle auseinandersetzen. Zudem werden die im Gerichtsorganisationsgesetz umschriebenen mietrichterlichen Aufgaben wieder durch die Zivilgerichtspräsidentin und die Zivilgerichtspräsidenten ausgeübt werden können.
Der Regierungsrat ist auch gegen die im parlamentarischen Vorstoss Brigger vorgeschlagene Kostenlosigkeit des Gerichtsverfahrens in Mietsachen. Er hält damit an seiner im Vernehmlassungsverfahren zum Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" und der geplanten Mietrechtsrevision (Art. 274d OR) geäusserten Meinung fest.