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Keine Einführung des Amtsnotariats

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Daniel Wunderlin SP) -- Das baselstädtische System des freien Notariats hat sich bewährt und garantiert eine hohe Qualität der notariellen Dienstleistungen. Für einen Systemwechsel besteht somit keine Veranlassung.

Die Einführung des Amtsnotariates ist im Kanton Basel-Stadt nicht vorgesehen. Das System des freien Notariats hat sich sehr gut bewährt und garantiert auch eine hohe Qualität der notariellen Dienstleistungen. Zudem wären von einem Amtsnotariat auch keine zusätzlichen interessanten Einnahmemöglichkeiten für den Staat zu erwarten. Den variablen Einnahmen des Kantons durch die Beurkundungstätigkeit stünden fixe Ausgaben für staatliche Urkundspersonen und Infrastruktur gegenüber.

In Kantonen mit reinem Amtsnotariat wird die Gestaltung komplexer Geschäfte wie Gesamtüberbauungen oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen von privaten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten umfassend vorbereitet und von der Amtsnotarin oder vom Amtsnotar lediglich beurkundet. Im Kanton Basel-Stadt, wo die Notarinnen und Notare regelmässig auch Advokatinnen und Advokaten sind, wird die Rechtsberatung weitgehend durch die Notarinnen und Notare selber erbracht. Die Gesamtkosten für die Beratungs- und die Beurkundungs-Dienstleistungen brauchen beim baselstädtischen Modell nicht höher zu sein als etwa beim zürcherischen Modell, wo zusätzlich zur Beurkundungstaxe an das staatliche Notariat oft auch ein Honorar an eine private Rechtsberaterin oder an einen privaten Rechtsberater zu bezahlen ist.

Im weiteren ist der baselstädtische Notariatstarif am 19. Juni 2001 einer Revision unterzogen worden. Dabei sind die im parlamentarischen Vorstoss geäusserten Bedenken, dass die Kundschaft für Geschäfte, bei denen dies möglich ist, in Kantone mit günstigeren Tarifen ausweichen könnte, mitberücksichtigt.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs W. Kamber Tel. 267 80 60 Stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement