Keine Vereinheitlichung der Finanzaufsicht über Institutionen
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Edwin Mundwiler FDP) -- Der Regierungsrat ist der Ansicht dass sich die finanzielle Oberaufsicht über die Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen und privaten Einrichtungen mit kantonaler Beteiligung nicht vereinheitlichen lässt.
In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss hält der Regierungsrat fest, dass die juristische Regelung der finanziellen Kompetenzen, Verantwortung und Oberaufsicht in der Tat sehr komplex und je nach der Institution recht unterschiedlich geregelt ist. Es dürfte aber – gleich wie beim Bund – nicht möglich sein, sämtliche Körperschaften und Gesellschaften unter die gleichen, vereinheitlichten Regeln zu stellen. Die Konstruktionen und Beteiligungsverhältnisse sind allzu verschieden, als dass für sämtliche Fälle ein und dieselbe Lösung passen könnte.
Die Unterschiede sind auch nicht ausschliesslich historisch bedingt, sondern häufig das Resultat massgeschneiderter Lösungen: Kapitalbedürfnis, Beteiligung weiterer öffentlich-rechtlicher oder privater Partner, interkantonale und internationale Aspekte, Handlungsspielraum, Entscheidgeschwindigkeit und vieles mehr sind hierbei massgebliche Faktoren. Aufsicht und Haftung sind zwar wichtige, aber bei weitem nicht die einzigen Kriterien, die zur Wahl einer Rechtsform und den entsprechenden Konsequenzen führen.
Somit wäre der Sache wenig gedient, wenn alle Körperschaften einfach in Aktiengesellschaften umgewandelt würden, wie dies im parlamentarischen Vorstoss vorgeschlagen wird, denn damit wären andere, viel weitreichendere Konsequenzen verbunden - nicht zuletzt auch eine Minderung des parlamentarischen Einflusses.