KIGAs BS und BL haben bei MIGROS Nachzahlung erwirkt
MedienmitteilungRegierungsrat
Doppelverträge hatten bei Angestellten der Genossenschaft Migros dazu geführt dass keine Überzeit entstehen konnte und die Angestellten dadurch die ihnen zustehende Zulage nicht erhielten. Die Kantonalen Ämter für Industrie Gewerbe und Arbeit in beiden Basel haben erwirkt dass eine entsprechende Nachzahlung erfolgt ist.
Im April dieses Jahres ist bekannt geworden, dass die Genossenschaft Migros mit zahlreichen Arbeitnehmenden Zweitverträge abgeschlossen hat. Dies hat teilweise zu Arbeitszeitüberschreitungen geführt. Das KIGA Basel-Stadt und das KIGA Basel-Landschaft haben daraufhin bei der Genossenschaft Migros Basel interveniert und Auskunft über bestehende Zweitverträge in der Region verlangt. Bei der Kontrolle der Arbeitsverhältnisse hat sich gezeigt, dass in der Region bei 94 Arbeitnehmenden mit Zweitverträgen die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wurde. Dabei waren die Überschreitungen bei einigen Mitarbeitenden sehr gering, betrugen bei andern jedoch bis zu 10 Stunden pro Woche.
Im Juni verwarnten die beiden Ämter die Migros wegen Verletzung von Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und verlangten die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sowie die nachträgliche Ausrichtung des vorgesehenen Zuschlages für die geleistete Überzeit der letzten fünf Jahre. Die Nachzahlung von insgesamt Fr. 202'900.-- wurde von der Migros fristgerecht an die betroffenen Arbeitnehmenden ausbezahlt.
Die KIGAs BS und BL weisen darauf hin, dass ein Merkblatt des seco zur Verfügung steht, welches Auskunft über die Mehrfachbeschäftigung und die dabei zu beachtenden Punkte gibt. Das Merkblatt kann bei den KIGAs bezogen werden.