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Künftige Nutzung des Landhof-Areals

Medienmitteilung

Regierungsrat

Für die künftige Nutzung des Landhof-Areals steht eine massvolle Überbauung mit viel Grün- und Freiflächen im Vordergrund. Zur Zeit werden entsprechende Abklärungen getroffen. Das Gelände wird vom FC Basel als Baurechtsnehmer nicht mehr benötigt da er seine Aktivitäten auf die Sportanlagen St. Jakob konzentriert.

Für die künftige Nutzung des Landhof-Areals laufen gegenwärtig intensive Abklärungen. Im Vordergrund steht die Prüfung, ob eine zurückhaltende, massvolle Überbauung mit einem hohen Anteil an Grün- und Freiflächen realisiert werden kann. Geprüft wird zudem, ein unterirdisches Quartierparking für die Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Wohnungen sowie weitere Nachbarn zu realisieren. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einem parlamentarischen Vorstoss, (Anzug Heinz Käppeli, CVP) der in der April-Sitzung des Grossen Rates zur Überweisung an den Regierungsrat traktandiert ist. Er wählte dieses unübliche Vorgehen einer schriftlichen Stellungnahme in diesem Verfahrensstand, weil die im Anzug gestellten Fragen allesamt Interpellationscharakter haben. Der Regierungsrat ist zudem bereits heute in der Lage, sie zu beantworten und geht davon aus, dass sowohl die Anzugstellenden als auch die Öffentlichkeit an einer raschen Antwort interessiert sind.

Das Landhofareal ist eines der wenigen in Basel liegenden freien Areale, auf denen ein grösserer Beitrag zum Impulsprogramm "5000 Wohnungen für Basel" des Aktionsprogramms Stadtentwicklung Basel geleistet werden kann. Das Areal müsste hierzu umgezont werden, da es gegenwärtig noch in der Bauzone für öffentliche Bauten und Anlagen ist.

Die ausschliessliche Nutzung des knapp 2 ha grossen Landhof-Areals als Grün- und Freifläche drängt sich aus Sicht des Regierungsrates nicht auf, weil der Grosse Rat im Januar 2001 bei der Verabschiedung der Vorlage zur Messe Basel die Umgestaltung der in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Rosentalanlage zu einer Grün- und Freifläche beschlossen hat. Dies unter dem Vorbehalt, dass für Zirkusveranstaltungen ein neuer, guter städtischer Standplatz gefunden und hergerichtet werden kann. An dieser Vorgehensweise möchte der Regierungsrat festhalten.

Der Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel als Baurechtgeberin und dem Fussballclub Basel (später Immobilien-Aktiengesellschaft Landhof) als Baurechtnehmer besteht seit 1947. Im Zusammenhang mit dem Bau des neuen St. Jakob-Park hat der FC Basel beschlossen, seine Aktivitäten ganz auf die Sportanlagen St. Jakob zu konzentrieren. Er hat deshalb der Baurechtgeberin mitgeteilt, dass er den Baurechtsvertrag möglichst rasch auflösen wolle.

Weitere Auskünfte

Thomas Riedtmann Tel. 267 95 62 Adjunkt des Departementsvorstehers Finanzdepartement