Ladenöffnungszeiten für Shoppingzentren am Stadtrand
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zu den Ladenöffnungszeiten beschlossen. Die Neuerung gilt für Shoppingzentren am Stadtrand die in direkter Konkurrenz zu Zentren ausserhalb Basels stehen die abends länger offen bleiben können. Damit will der Regierungsrat einen Beitrag zur Sicherung neu geschaffener Arbeitsplätze und des Standorts Basel-Stadt leisten.
Auf Grund eines Gesuchs um verlängerte Ladenöffnungszeiten, den der Gewerbeverband Basel-Stadt im Auftrag der Mietervereinigung St. Jakob-Park eingereicht hatte, hat der Regierungsrat sich eingehend mit der Frage der Konkurrenzsituation zu den umliegenden Kantonen und den Nachbarländern befasst. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dort wesentlich liberaler, vor allem die Shoppingzentren haben in einem engen Gürtel rund um die Stadt abendliche Öffnungszeiten, mit denen die städtischen Shoppingzentren nahe der kantonalen oder Landesgrenzen nicht konkurrieren können.
Die neue Regelung sieht vor, dass Verkaufslokalitäten ausserhalb von Wohnquartieren, welche räumlich ein Zentrum bilden und zugleich mit Zentren konkurrieren, die nicht den baselstädtischen Gesetzen unterstehen, von Montag bis Mittwoch und am Freitag bis 20 Uhr geöffnet bleiben können, sofern dem Verkaufspersonal mindestens die gleichen Bedingungen gewährt werden, wie sie in der Vereinbarung zum Abendverkauf geregelt sind. Die Mietervereinigung hat gegenüber dem Regierungsrat die Einhaltung der Vereinbarung und in einzelnen Punkten auch darüber hinaus gehende Kompensationen garantiert. Mit der räumlichen Eingrenzung der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten soll eine präjudizielle Wirkung auf die neu angelaufenen Verhandlungen zur Vereinbarung über den Abendverkauf wie auch auf die Behandlung der Initiative "Fir en offe Basel" ausdrücklich verhindert werden. Sowohl eine neue Vereinbarung über den Abendverkauf wie auch die Initiative werden sich auf das ganze Stadtgebiet beziehen.
Erschwerend für den Entscheid des Regierungsrates war die Tatsache, dass die Gewerkschaft unia im Juni dieses Jahres die Vereinbarung per Ende Jahr gekündigt hat. Zum Schutz des Verkaufspersonals, welches abends länger arbeiten muss, war 1998 bei der Einführung des Abendverkaufs eine sozialpartnerschaftliche Vereinbarung getroffen worden, welche namentlich die Zeitzuschläge, aber auch Essenszulagen und Pausen regelt. Die Kündigung bedeutet, dass bis Ende Jahr eine neue Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern zu Stande kommen muss. Andernfalls müsste der Regierungsrat über die Ladenöffnungszeiten erneut befinden.
Der Regierungsrat fordert die Sozialpartner eindringlich dazu auf, ihre Verhandlungen konstruktiv weiter zu führen; eine gute sozialpartnerschaftliche Vereinbarung ist wohl das beste Signal, das in einer wirtschaftlich verunsichernden Zeit gesendet werden kann.