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Lohngesetzrevision: Arbeit der Überführungskommission abgeschlossen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Überführungskommission zur Behandlung von Einsprachen gegen die Überführung ins neue Lohngesetz hat ihre Arbeit abgeschlossen. Sie war im Jahre 1995 vom Regierungsrat eingesetzt worden.

Der Regierungsrat setzte im Jahre 1995 zur Behandlung von Einsprachen gegen die Überführungen ins neue Lohngesetz eine Überführungskommission ein. Diese hat seither sämtliche knapp 2000 Einsprachen behandelt und ihre Arbeit abgeschlossen.

Gegen die im Herbst 1995 erfolgten Festsetzungen des Lohns nach neuem Lohngesetz gingen insgesamt 1919 Einsprachen ein. Darunter befanden sich auch 98 Gruppeneinsprachen. Gesamthaft haben etwas mehr als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung Einsprache erhoben.

Die Einsprachen wurden wie folgt erledigt: Gutheissung: 76 (3,96%) teilweise Gutheissung: 61 (2,34%) rektifizierte Verfügung: 45 (3,18%) Abweisung: 1677 (87,39%) nicht eintreten: 24 (1,25%) Rückzug: 36 (1,88%) Da mit den 45 rektifizierten Verfügungen den Anträgen der Einsprechenden entsprochen werden konnte, sind diese den Gutheissungen zuzurechnen. Werden die drei Arten von Gutheissungen (rektifizierte Verfügung, teilweise Gutheissung und vollumfängliche Gutheissung) zusammengezählt, ergibt sich ein Anteil von 9,5%.

Lediglich 2,1% der Beschlüsse des Regierungsrats wurden mittels Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Basel-Stadt angefochten. Das Verwaltungsgericht hat die bis anhin abgeschlossenen Fälle mit wenigen Ausnahmen (eine Gutheissung, drei teilweise Gutheissungen) abgewiesen. Alle an das Bundesgericht weitergezogenen Beschwerden wurden abgewiesen.

Mit den definitiven Verfügungen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt am 27. Oktober 1995 über die Festsetzung ihres Lohns nach dem neuem Lohngesetz orientiert. Aufgrund der besonderen öffentlich-rechtlichen Gesetzesgrundlagen konnten sie innert 80 Tagen dagegen Einsprache erheben.

Die Einsprachen wurden der Überführungskommission zur Prüfung und Antragstellung an den Regierungsrat unterbreitet. Die Überführungskommission setzte sich aus vier vom Regierungsrat und vier von der Arbeitsgemeinschaft der Staatspersonalverbände bezeichneten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz übernahm alt Regierungsrat Prof. Dr. Hans-Rudolf Striebel. Die Leitung des Sekretariats wurde lic. iur. Lukas Ott, juristischer Mitarbeiter im Zentralen Personaldienst, übertragen.

Weitere Auskünfte

lic. iur. Lukas Ott Tel. 267 99 42 Sekretär der Überführungskommission Zentraler Personaldienst