Lohnmassnahmen für das Basler Staatspersonal
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Lohnverbesserungen bei der kantonalen Verwaltung sollen per 1. Januar 2002 insgesamt rund 24 Prozent betragen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.
Der Regierungsrat hat nach eingehender Beurteilung des aktuellen Staatshaushaltes, der Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie nach Gesprächen zwischen der regierungsrätlichen Delegation für Personalfragen und den offiziellen Abordnungen der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände beschlossen, den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung per 1. Januar 2002 zusätzliche Verbesserungen im Lohnbereich zu gewähren. Die entsprechende Vorlage mit den verschiedenen Gesetzesänderungsanträgen wird jetzt an den Grossen Rat weitergeleitet.
Vom Geltungsbereich dieser Massnahmen ausgeschlossen sind alle Ausbildungslöhne (z.B. Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen im Gesundheitswesen). Für die Assistenz- und Oberärzte und –ärztinnen sowie für die Assistenten und Assistentinnen bzw. Hilfsassistenten und Hilfsassistentinnen werden separate Regelungen erlassen.