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Neue Verträge mit den Basler Privatspitälern

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neuen Verträge mit fünf Privatspitälern für die Jahre 2001 bis 2006 genehmigt und eine entsprechende Kreditvorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die fünf nicht-staatlichen gemeinnützigen Spitalträger können somit weiterhin mit kantonalen Subventionen rechnen. Das jährliche Beitragsvolumen beläuft sich auf rund 29 Millionen Franken. Nachdem in der zurückliegenden Subventionsperiode ein erheblicher Abbau der Kantonsbeiträge erfolgte strebt der Regierungsrat im Rahmen der Vertragserneuerung nun eine Stabilisierung des Subventionsvolumens an.

Die Verträge zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den fünf gemeinnützigen Privatspitälern regeln die Subventionen des Kantons an das St. Claraspital, das Merian-Iselin-Spital, das Bethesda-Spital, das Adullam-Geriatriespital sowie die Psychiatrische Klinik Sonnenhalde in Riehen. Diese Spitäler sind ein wichtiger Bestandteil der baselstädtischen und regionalen Spitalversorgung.

Die bisher in den Privatspitälerverträgen enthaltenen Bestimmungen und Steuerungselemente haben sich grundsätzlich bewährt. Nachdem in der zurückliegenden Subventionsperiode ein substantieller Abbau der Kantonsbeiträge erfolgte, strebt der Regierungsrat im Rahmen der Vertragserneuerung nun eine Stabilisierung des Subventionsvolumens an. Das jährliche Beitragsvolumen beläuft sich auf rund 29 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Kreditvorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.

Die neuen Verträge zeichnen sich in der konkreten Ausgestaltung mit verschiedenen Revisionsklauseln vor allem auch durch eine hohe Flexibilität aus. Dies ist unerlässlich, um auf die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen im Spitalwesen generell sowie speziell in der Spitalfinanzierung durch neue gegenseitige Absprachen zwischen den Vertragspartnern reagieren zu können (z. B. im Zusammenhang mit der angelaufenen, aktuell in den Eidg. Räten diskutierten zweiten Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG).

Die neue vertragliche Gesamtlösung, die in den letzten Monaten erarbeitet wurde, basiert auf aktualisierten neuen Leistungsvereinbarungen. Neben den für die Beitragsgewährung relevanten Steuerungselementen ist insbesondere die partnerschaftlich ausgestaltete Leistungsabsprache unter den Spitälern hervorzuheben. Dies hat bereits in der zurückliegenden Vertragsperiode wesentlich zur Eliminierung von teuren Doppelspurigkeiten und zur Planung des sich laufend an die verändernden Verhältnisse anzupassenden baselstädtischen Spitalangebotes beigetragen.

Die Leistungsvereinbarungen lassen den Vertragsspitälern einen grossen unternehmerischen Spielraum. Gleichzeitig erfolgt aber die notwendige Verknüpfung zur kantonalen Versorgungsplanung und zu den gemeinsamen Spitallisten beider Basel. Mit den neuen Privatspitälerverträgen werden die "Weichen" in der Versorgungsplanung zudem nicht neu gestellt; d. h. alle Optionen für eine Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit - insbesondere mit dem Kanton Basel-Landschaft - bleiben durch die Subventionserneuerung gewahrt.

Weitere Auskünfte

Dr. Carlo Conti Tel. 267 95 21 Vorsteher Sanitätsdepartement Urs Roth Tel. 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement