Neue Zuständigkeiten im Bereich Schule
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine Vorlage zur Anpassung des Schulgesetzes an das neue Personalgesetz weitergeleitet. In diesem Zusammenhang hat der Regierungsrat auch verschiedene Ausführungserlasse geändert.
Bei der Einführung des neuen Personalrechts wurde das Schulgesetz nur minimal angepasst. Um die Situation nun zu bereinigen, hat der Regierungsrat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage weitergeleitet und verschiedene Ausführungserlasse geändert. Verwaltungsbefugnisse des Erziehungsrates sollen an die Schulleitungen oder an das Erziehungsdepartement verlagert werden. Damit kann der Erziehungsrat von untergeordneten Aufgaben entlastet werden, die Dienststellen der Verwaltung können dafür ihrer Verantwortung eigenständig nachkommen.
Die Schulleitungen sollen die Kompetenz erhalten, unbezahlte Urlaube und Entlastungen selbst zu bewilligen. Für bezahlte Urlaube und Entlastungen ist die Genehmigung des Erziehungsdepartements erforderlich. Die aufgrund des seit dem 1. Juli 2000 geltenden neuen Personalrechts eingeleiteten Anpassungen im Schulbereich haben auch zur Folge, dass die Schulen ihre Lehrkräfte selbst anstellen können. Nach altem Personalrecht mussten Anstellungen dem Erziehungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Neu geregelt wird auch die Genehmigungsbefugnis der Inspektionen bei Massnahmen und Entlassungen.
Die geplante Anpassung des Schulgesetzes und die beschlossenen Änderung von weiteren rechtlichen Grundlagen, welche die Personalfragen im Schulbereich betreffen, ermöglichen ein rasches und gezieltes Vorgehen auf Verwaltungsebene. Der Erziehungsrat kann sich vermehrt mit strategischen Fragen im Schulbereich auseinandersetzen.
Die geplante Änderung des Schulgesetzes muss vom Grossen Rat beschlossen werden.