Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Neuer Pflegeheim-Rahmenvertrag und Taxen 2002 für die Vertragsheime genehmigt; Vorlage betreffend Liegenschaftsbeiträge an Alters- und Pflegeheime verabschiedet

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag für die Jahre 2002 bis 2006 gutgeheissen. Zudem hat er die neuen Taxen der Vertragsheime für das Betriebsjahr 2002 genehmigt und einen Kreditantrag für Liegenschaftsbeiträge an Alters- und Pflegeheime an den Grossen Rat verabschiedet.

Zwischen dem Kanton und dem Verband gemeinnütziger Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) konnte wiederum ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Der auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossene Vertrag tritt auf den Beginn des kommenden Jahres in Kraft.

Pflegeheim-Rahmenvertrag

Der neue Pflegeheim-Rahmenvertrag enthält die Kalkulationsgrundlagen und Rahmenbedingungen für die Festlegung der Tagestaxen der Heime. Die Tagestaxen werden wie bisher nach der Pflegeintensität abgestuft. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt künftig mit insgesamt zwölf Pflegestufen eine wesentlich stärkere Differenzierung. Die Krankenversicherer, der VAP und der Kanton haben sich bereits im Herbst 2000 nach eingehender Evaluation auf den Wechsel zum neuen Bedarfsabklärungssystem RAI/RUG geeinigt; das bisherige, wenig differenzierte Einstufungssystem wurde von den Versicherern nicht mehr anerkannt. Der Systemwechsel hat zur Folge, dass Bewohnerinnen und Bewohner mit intensiver Pflege mehr bezahlen müssen, während andererseits wenig Pflegebedürftige günstigere Tagestaxen haben. Die Kostenvergütungen der Krankenversicherer sind ebenfalls nach der Pflegeintensität abgestuft.

Die Tagestaxen steigen im Durchschnitt aller Heime um etwas mehr als drei Prozent (maximal plus sechs Millionen Franken). Die für die Taxerhöhung zur Verfügung stehenden Mittel werden jedoch sehr differenziert bei den einzelnen Heimen eingesetzt. Um die Pflegequalität zu sichern und zu verbessern, werden primär Heime mit einem ausgewiesenen Nachholbedarf berücksichtigt, die eine hohe Pflegeintensität aber niedrige Pflegelohnkosten haben. Bei einzelnen Heimen wird auch ein erhöhter Immobilienaufwand - insbesondere durch die gewährten erhöhten Abschreibungssätze - taxwirksam.

Im neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag werden zudem der Leistungsauftrag der Vertragsheime, die Massnahmen zur Qualitätssicherung und diverse allgemein gültige Vertragsbestimmungen festgelegt.

Einzelverträge

In Einzelverträgen zwischen den Trägerschaften der Vertragsheime einerseits und dem Sanitätsdepartement andererseits werden ergänzend die Anzahl der zu betreibenden Pflegeplätze, die konkreten Tagestaxen und soweit erforderlich die Liegenschaftsbeiträge festgehalten.

Der Regierungsrat hat die neuen Tagestaxen auf dieser Grundlage genehmigt. Neu ist vorgesehen, dass auch Heime, die nicht Mitglied des VAP sind, dem Rahmenvertrag beitreten können. Selbstverständlich müssen die Bestimmungen des neuen Rahmenvertrages, beispielsweise hinsichtlich Taxberechnung und Pflegequalität, auch von diesen Institutionen eingehalten werden.

Liegenschaftsbeiträge

Weiter sieht auch der neue Rahmenvertrag vor, dass der Kanton Vertragsheimen mit einem hohen Liegenschaftsaufwand oder mit einem hohen Mietzins Liegenschaftsbeiträge gewährt. Diese Liegenschaftsbeiträge sind Gegenstand einer Kreditvorlage an den Grossen Rat. Der jährlich erforderliche Kredit wird auf 5,7 Millionen Franken geschätzt (Ausgangswert für das Betriebsjahr 2002).

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass sich der bisherige Finanzierungsmodus im Bereich der Pflegeheime grundsätzlich bewährt hat. Mit den eingeleiteten und nun vertraglich gesicherten Neuerungen resultieren per 1. Januar 2002 einige wesentliche und für die Heime substantielle Verbesserungen. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat auch einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Prof. Dr. Ralph Kocher, LDP) betreffend soziale Pflegeheim- und Geriatrietaxen als erledigt zu erklären.

Weitere Auskünfte

Urs Roth Tel. 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement René Fasnacht Tel. 267 64 60 Leiter Amt für Alterspflege Sanitätsdepartement