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Neuer Pflegeheim-Tarifvertrag; Erneuerung des ambulanten Basler Spitalvertrages; Anpassung der Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen im Bereich Spitex

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den neuen Pflegeheim-Tarifvertrag für die Jahre 2002 bis 2004 gutgeheissen. Im weiteren hat der Regierungsrat den zwischen dem Verband Krankenversicherer beider Basel und den staatlichen und nicht-staatlichen Spitälern erneuerten Vertrag für die ambulante Spitalversorgung genehmigt. Zudem genehmigte er eine Anpassung der Hauswirtschaftstarife im Bereich von Spitex Basel.

Pflegeheim-Tarifvertrag

Der Vertragsabschluss des vom Regierungsrat genehmigten Pflegeheim-Tarifvertrages erfolgt zwischen dem Verband der Krankenversicherer beider Basel (VKBB), dem Verband gemeinnütziger Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) sowie dem Kanton, vertreten durch das Sanitätsdepartement. Der auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossene Vertrag tritt auf den Beginn des kommenden Jahres in Kraft.

In den Verhandlungen zwischen den Krankenversicherern und den leistungserbringenden Pflegeheimen ging es zum einen um die Einführung des neuen Bedarfsabklärungssystems RAI/RUG in den Basler Pflegeheimen per 1.1.2002. Zum anderen mussten die Tarife, die im Rahmen des geltenden Tarifvertrages 1999 - 2001 unverändert blieben, neu zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt und anschliessend kosten- beziehungsweise ertragsneutral in das neue System RAI/RUG überführt werden. Es ist als erfreulich zu werten, dass sich die Tarifpartner in dem vom Sanitätsdepartement unterstützten und moderierten Verhandlungsprozess trotz völlig unterschiedlicher Ausgangspositionen schliesslich doch zu einem tragfähigen Kompromiss haben durchringen können. Die Leistungen der Krankenversicherer erfolgt in Form von Tagespauschalen. Die Pauschalen werden nach der Pflegebedürftigkeit abgestuft. Der Vertrag löst bei den Krankenversicherungen ein jährliches Leistungsvolumen von rund 40 Millionen Franken aus.

Spitalvertrag (ambulanter Teil)

Bereits seit einiger Zeit wird auf gesamtschweizerischer Ebene an der Gesamtrevision des Arzttarifs sowie des Spitalleistungskataloges gearbeitet (Projekt TARMED). Der Einführungszeitpunkt dieser neuen TARMED-Tarifstruktur, die im ambulanten Leistungsbereich integral zur Anwendung kommen soll, musste wiederholt verschoben werden. In Kenntnis dieser Situation haben die Tarifpartner für den Basler Spitalvertrag (ambulanter Teil) bereits vor einigen Monaten beschlossen, am bestehenden Vertrag mehr oder weniger unverändert auch für das Jahr 2002 festzuhalten und vorerst die weitere Entwicklung im TARMED-Projekt abzuwarten.

Im Hinblick auf die Einführung von TARMED müssen alle Medizinaltarife, welche künftig nicht durch TARMED abgedeckt sind, durch entsprechende andere gesamtschweizerische Tarife abgelöst werden. In folgenden Leistungsbereichen liegen diese Tarifstrukturen vor und sind für die Tätigkeit in der freien Praxis auch bereits gesamtschweizerisch eingeführt worden: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungsberatung. Per 1. Januar 2002 werden diese Tarifstrukturen nun auch im ambulanten Spitalbereich durch die Vertragsspitäler eingeführt. Die Basler Vertragspartner konnten im Rahmen der Verhandlungen zum ambulanten Spitalvertrag die Taxpunktwerte für die entsprechenden Tarifpositionen vereinbaren. Der Regierungsrat hat den neuen Vertrag vorbehaltlos genehmigt.

Hauswirtschaftstarife

Ebenfalls durch den Regierungsrat genehmigt wurde schliesslich eine Anpassung der Hauswirtschaftstarife im Bereich von Spitex Basel. Als Folge der in den letzten Jahren festgestellten Bedarfszunahme an Spitexleistungen, verzeichnet auch Spitex Basel ein markantes Wachstum. Vor kurzem wurde bereits über die Anpassung der Tarife im Bereich der Grund- und Behandlungspflege (Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz, KVG) im Rahmen des Abschlusses eines neuen Spitex-Tarifvertrages mit den Krankenversicherern informiert. Per 1. Januar 2002 ist nun parallel auch eine massvolle Tariferhöhung im Bereich der hauswirtschaftlichen Leistungen (Haushalthilfe, Haushaltführung) unumgänglich. Die Erhöhung berücksichtigt die Teuerung und teilweise auch einen ausgewiesenen Nachholbedarf bei den Spitextarifen.

Weitere Auskünfte

Urs Roth Tel. 061 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement Basel-Stadt