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Neuer Spitextarifvertrag; neue Vereinbarung für die Leistungsabgeltung für Impfungen an Schulkindern; Verlängerung des Tarifvertrages für die Transporttarife der Sanität Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat den neuen Spitextarifvertrag für die Jahre 2002 bis 2004 gutgeheissen. Zudem hat der Regierungsrat die zwischen dem Verband Krankenversicherer beider Basel und dem Schulärztlichen Dienst Basel-Stadt erneuerte Vereinbarung für die Impfleistungen an Schulkindern sowie die mit dem gleichen Verband ausgehandelte Vereinbarung über die Verlängerung des Tarifvertrages betreffend die Transporttarife der Sanität Basel genehmigt.

Der neue Spitextarifvertrag für die Jahre 2002 bis 2004 sieht vor, dass Art und Umfang der erforderlichen Pflege auf Grund einer standardisierten Bedarfsabklärung durch speziell geschultes Fachpersonal der Leistungserbringer festgelegt wird. Die Vertragspartner setzen zudem eine Paritätische Kontroll-, Schlichtungs- und Qualitätskommission ein. Insgesamt erfolgt eine Tariferhöhung im Ausmass von rund neun Prozent. Die Erhöhung berücksichtigt die Teuerung und teilweise auch einen ausgewiesenen Nachholbedarf zur Erhöhung der Spitextarife.

Der Vertragsabschluss des vom Regierungsrat genehmigten Spitextarifvertrages erfolgt zwischen dem Verband der Krankenversicherer beider Basel (VKBB), den leistungserbringenden Spitex-Organisationen (Spitex Basel sowie Stiftung für Krankenpflege zu Hause des Schweizerischen Berufsverbandes der Krankenschwestern/Krankenpfleger, Sektion beider Basel) sowie dem Kanton, vertreten durch das Sanitätsdepartement. Der auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossene Vertrag tritt auf Anfang des kommenden Jahres in Kraft.

Im weiteren genehmigte die Regierung eine neue Vereinbarung mit dem VKBB für die Leistungsabgeltung für Impfungen an Schulkindern durch den Schulärztlichen Dienst Basel-Stadt. Auf dem Impfstoffmarkt gab es verschiedene Neuentwicklungen von (Kombinations-) Impfstoffen. Dies hat zu einer Anpassung des Impfstoff-Sortiments beim Schulärztlichen Dienst geführt. Dank diesen neuen Impfstoffen kann die Anzahl der Impfungen reduziert werden. Gleichzeitig mussten aber auch die Tarife an die neue Situation angepasst werden. Für die Krankenversicherer ergeben sich aus diesem Vertrag keine Mehrbelastungen. Die neue Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. August 2001 (Beginn des neuen Schuljahres) in Kraft.

Ebenfalls genehmigt wurde schliesslich die Verlängerung des Tarifvertrages mit dem VKBB betreffend die Transporttarife der Sanität Basel-Stadt. Die bestehende Vertragsregelung wurde um zwei Jahre (2002 und 2003) verlängert. Somit ergibt sich auch aus diesem Angebotssektor per 1.1.2002 für die Krankenversicherer keine Mehrbelastung.

Weitere Auskünfte

Urs Roth Tel. 267 95 47 Leiter Tarifwesen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement