Planungsauftrag Bernhard Madörin: Regierungsrat lehnt Überweisung ab
MedienmitteilungRegierungsrat
Ein von Grossrat Bernhard Madörin eingereichter Planungsauftrag verlangt innerhalb des Zeitraums der Jahre 2002 bis 2009 eine Halbierung der Staatsschulden ohne Erhebung neuer Steuern. Dies soll mit einem Abbau der heutigen Staatsaufgaben erfolgen. Konkrete Vorschläge wie dieser Abbau vorzunehmen wäre werden im Planungsauftrag keine genannt. Der Planungsauftrag Madörin gibt dem Regierungsrat Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen zu diesem neu geschaffenen parlamentarischen Instrument.
Der Planungsauftrag wurde geschaffen, damit der Grosse Rat Einfluss auf den vom Regierungsrat auszuarbeitenden Politikplan nehmen kann. Der Anwendungsbereich dieses Instruments ist im Unterschied zu Motion und Anzug eingeschränkt. Es geht um die rasche und gezielte Einflussnahme auf den Politikplan (§ 33c Abs. 1 lit. a der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GOGR)) und das zukünftige Budget (§ 33c Abs. 1 lit. b GOGR).
Der Planungsauftrag Bernhard Madörin kann nach Auffassung des Regierungsrats schon allein aus formalen Gründen nicht behandelt werden. Einerseits liegt noch kein Politikplan mit entsprechenden Aufgabenfeldern vor, an denen Änderungen vorgenommen werden können. Andrerseits können mit dem Planungsauftrag keine Änderungen mehr am Budget 2002 vorgenommen werden, weil ein Planungsauftrag erst das Budget des 2. Planjahres - beim ersten Politikplan (2002-2005) wird dies das Jahr 2003 sein - zum Gegenstand haben kann.
Nach Ansicht des Regierungsrats besteht aber auch aus inhaltlichen Gründen keine Behandlungsmöglichkeit. Das Instrument des Planungsauftrags ist nicht das geeignete Mittel, um derart umfangreiche und langfristig angelegte Gesetztes- und Budgetänderungen zu bewirken, wie sie im Planungsauftrag Madörin verlangt würden. Der Kanton ist aufgrund kantonaler Bestimmungen, aufgrund von Bundesgesetzen sowie zum Teil sogar aus dem Völkerrecht verpflichtet, gewisse Ausgaben zu tätigen. Wollte der Regierungsrat dem Planungsauftrag folgen, dann müsste er zunächst im Politikplan angeben, welche Massnahmen ergriffen und insbesondere welche Gesetze abzuändern oder ausser Kraft zu setzen sind, um bis zum Jahre 2009 eine Halbierung der Staatsschulden erreichen zu können. Der Planungsauftrag hat jedoch nicht zum Ziel, dass dem Regierungsrat diese Aufgabe übertragen wird; es sollte vielmehr die Aufgabe der Initianten des Planungsauftrags sein, konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
Aus den genannten Gründen hat sich der Regierungsrat dazu entschlossen, dem Grossen Rat schriftlich die sofortige Ablehnung zu beantragen; dies obwohl der eingereichte Planungsauftrag dem Regierungsrat noch nicht durch den Grossen Rat zur Stellungnahme überwiesen wurde.