Riehenring 201: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Kindergarten und Tagesheim
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat für das Neubauvorhaben Riehenring 201 einen Projektierungskredit von 400'000 Franken zu Lasten des Finanzvermögens bewilligt. Entstehen soll dort ein Mehrfamilienhaus mit Kindergarten und Tagesheim.
Auf dem Grundstück Riehenring 201 soll ein Mehrfamilienhaus mit Kindergarten und Tagesheim entstehen. Der Regierungsrat hat dafür einen Projektierungskredit in der Höhe von 400'000 Franken bewilligt.
Auf dem Grundstück befand sich bisher die sogenannte Förstervilla, in der ein Kindergarten sowie ein Tagesheim des Basler Frauenvereins untergebracht waren. Während der Bauzeit der Nordtangente mussten diese in ein Provisorium im Horburg-Park verlegt werden, weil das Nationalstrassen-Trassee das Grundstück unterquert.
Der ursprüngliche Plan, das Gebäude nach Abschluss der Bauarbeiten wieder für den bisherigen Zweck herzurichten, wurde aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen fallen gelassen. Stattdessen wurde entschieden, die Villa abzubrechen und die Baulücke für die Erstellung eines zonenkonformen Neubaus zu nutzen. Das Raumprogramm für dieses Bauvorhaben umfasst neben den Räumen für den Kindergarten und das Tagesheim 16 Familienwohnungen mit je vier oder fünf Zimmern, Autoeinstellplätze für die Hausbewohnerinnen und -bewohner sowie ein Quartierparking für die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Wohnbauten.
Das vorgesehene Projekt der Architekten Trinkler Engler Ferrara wurde im Rahmen eines Projektwettbewerbes im Frühjahr 2001 ausgewählt. Da die Standortbewilligung des Provisoriums im Horburg-Park zeitlich beschränkt ist, müssen die Planungs- sowie die Bauarbeiten möglichst rasch durchgeführt werden. Der bewilligte Kredit erlaubt die Weiterbearbeitung des vorliegenden Vorprojektes bis zur Baueingabe sowie die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages. Die Vorlage des Baukreditbegehrens an den Regierungsrat ist auf das 2. Quartal 2002, der Bezug des Gebäudes auf Ende 2003 terminiert. Falls für das Bauvorhaben kein privater Investor gefunden werden kann, wird es zu Lasten des Finanzvermögens erstellt.