Schaffung eines Sozialversicherungsgerichtes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ein Sozialversicherungsgericht zu schaffen und ein entsprechendes Gesetz als Rechtsgrundlage dafür zu erlassen.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Schaffung eines Sozialversicherungsgerichts sowie eines entsprechenden Gesetzes genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Die Ausübung der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit soll bei einem einzigen Gericht zusammengefasst werden. Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil im Sozialversicherungsrecht vom 6. Oktober 2000 schreibt vor, dass jeder Kanton ein Versicherungsgericht als einzige Instanz zur Beurteilung von Beschwerden aus dem Bereich der Sozialversicherung bestellen muss.
Das neue Sozialversicherungsgericht soll aus vier Gerichtspräsidentinnen oder Gerichtspräsidenten und aus acht Richterinnen oder Richtern sowie acht Ersatzrichterinnen oder Ersatzrichtern bestehen. Die vier Gerichtspräsidentinnen oder Gerichtspräsidenten sollen sich in 250 Stellenprozente teilen. Im Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten ihr Amt als Teilzeitstelle versehen können.
Mit der Schaffung des Sozialversicherungsgerichts werden das Zivilgericht und das Verwaltungsgericht von der Sozialversicherungsrechtsprechung entlastet. Die kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen und die IV-Stellen und die kantonale Schiedskommission für die Arbeitslosenversicherung werden aufgehoben.
Die durch die Schaffung des Sozialversicherungsgerichtes zu erwartenden Mehrkosten im Personalbereich wurden in einer ersten Schätzung auf 600'000 Franken veranschlagt. Angestrebt wird aber, durch eine gute Organisation mit Mehrkosten von höchstens 500'000 Franken auszukommen.
Für die räumliche Unterbringung des Sozialversicherungsgerichtes besteht ein Vorprojekt für einen Ausbau des Dachstockes des Gerichtsgebäudes an der Bäumleingasse 1. Angesichts der damit verbundenen hohen Investitionskosten hat der Regierungsrat die Abteilung Zentraler Liegenschaftsverkehr des Finanzdepartementes beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Gerichten und dem Baudepartement nach Alternativen für geeignete Räumlichkeiten für das Sozialversicherungsgericht zu suchen.