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Sozialhilfegesetz wird auf 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen das neue Sozialhilfegesetz auf den 1. Juli 2001 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig tritt der Rahmenkontrakt zur Leistungsvereinbarung mit der Bürgergemeinde in Kraft und ab 1. Januar 2002 gelten die darauf aufbauenden Jahreskontrakte.

Das neue Sozialhilfegesetz, welches das Fürsorgegesetz von 1960 ersetzt und am 4. März dieses Jahres vom baselstädtischen Souverän mit grossem Mehr angenommen wurde, wird auf Anfang Juli 2001 in Kraft gesetzt. Damit verbunden ist in erster Linie die Verpflichtung der Sozialhilfestellen zu integrationsfördernden Massnahmen. Die bereits angelaufenen Integrationsprogramme wie individuelles Coaching, Einsätze in der staatlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft, Ausbildungen und Praktikumsvermittlungen werden zu einem obligatorischen Bestandteil der Sozialhilfe.

Am 1. Juli 2001 wird ebenfalls der Rahmenkontrakt zur Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Bürgergemeinde der Stadt Basel wirksam. Dieser war vom Regierungsrat und vom Bürgergemeinderat gutgeheissen worden. In diesem Rahmenkontrakt werden die von der Sozialhilfe der Stadt Basel zu erbringenden Leistungen und die für die Leistungsabgeltung massgeblichen Grundlagen definiert. Als Leistungsfelder sind Sozialhilfe, Asylbereich und Subsidiarität (Rückerstattung, Geltendmachung und Inkasso von Drittleistungen wie Versicherungen u.ä.) genannt. Für Personal- und Sachkosten sind gemeinsam zu vereinbarende Globalbudgets vorgesehen, welche auch die Querschnittfunktionen wie Führung, Rechnungswesen, Rechtsdienst usw. abdecken. Die Leistungen an Klientinnen und Klienten werden hingegen nach effektivem Aufwand im Rahmen der Unterstützungsrichtlinien erstattet. Damit ist sichergestellt, dass erwünschte Einsparungen durch Effizienzsteigerungen und nicht über einen Leistungsabbau erfolgen.

Ab 1.1.2002 werden die jeweils im zweiten Halbjahr zu erarbeitenden Jahreskontrakte wirksam werden. In diesen werden zwischen den Vertragspartnern die detaillierten Jahresziele mit den zugehörigen Messwerten und die dafür notwendigen Mittel festgehalten. Die Kombination zwischen mehrjährigem Rahmenkontrakt und einzelnen Jahreskontrakten ermöglicht ein flexibles Management bei gleichzeitig hoher Vertragssicherheit. Diese ist bei einem Unternehmen von der Grösse des heutigen Fürsorgeamtes der Stadt Basel von grosser Bedeutung. Ebenfalls auf Anfang 2002 soll das durch das neue Gesetz ermöglichte System der Anerkennung von Eigenleistungen eingeführt werden. Die bereits heute wirksamen Anerkennungsleistungen, die in erster Linie auf Pauschalen für Arbeitsleistungen beruhen, sollen durch Einkommensfreibeträge je nach Situation ergänzt oder ersetzt werden.

Die Verwaltungskommission des Fürsorgeamtes der Stadt Basel, in welche die Bürgergemeinde bisher sechs, der Kanton drei Vertreter delegiert haben, wird mit der Inkraftsetzung des Sozialhilfegesetzes aufgelöst. An ihre Stelle tritt ein mit je drei Delegierten besetzter Verwaltungsrat. Ihm obliegt die strategische Führung der Geschäfte. Die operative Führung der neu benannten Dienststelle "Sozialhilfe der Stadt Basel" nimmt eine Geschäftsleitung im Rahmen der Verträge wahr.

Weitere Auskünfte

Walter Rösli Tel. 267 85 51 Leiter Ressort Soziales Wirtschafts- und Sozialdepartement