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Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen: Schutzkonzept des Bundes genügt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Fritz Schneider SP und Konsorten -- Mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung hat der Bund ein umfassendes Schutzkonzept gegen die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen erlassen das neben den bekannten Gesundheitsschäden auch noch nicht abschliessend bekannte Risiken vermeiden soll. Es gibt deshalb keine Notwendigkeit aber auch keinen Handlungsspielraum für weitergehende kantonale Schutzmassnahmen.

Der Bundesrat hat mit der am 1. Februar 2000 in Kraft gesetzten Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ein umfassendes Schutzkonzept gegen die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen und weitere Anlagen verabschiedet. Es gibt deshalb weder eine Notwendigkeit noch einen Handlungsspielraum für weitergehende Schutzmassnahmen auf kantonaler Ebene. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss vom Februar 2000. Darin war unter anderem ein kantonales Schutzkonzept gegen die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen verlangt worden.

Das Schutzkonzept des Bundes will neben der direkten Abwehr von wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden auch heute noch nicht abschliessend bekannte Risiken minimieren. Die Immissionsgrenzwerte der Verordnung stützen sich auf die wissenschaftlich gesicherten schädlichen Wirkungen und sind so angesetzt, dass solche nicht auftreten können. Da aus heute noch kontrovers diskutierten Untersuchungen bekannt ist, dass biologische Wirkungen (z.B. Schlafstörungen) aber auch bei schwacher nichtionisierender Strahlung - unterhalb der Immissionsgrenzwerte - auftreten können, sind die Immissionsgrenzwerte durch wirksame Vorsorgemassnahmen ergänzt worden. Vorsorgliche Begrenzungen sind gemäss Umweltschutzgesetz so weit zu treffen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Deshalb legt die Verordnung konkrete Anforderungen bei der Errichtung, beim Betrieb, bei der Änderung und beim Ersatz bestimmter Anlagen fest. Für den konkreten Fall von Mobilfunksendeantennen sind die Anlagegrenzwerte rund 10 mal tiefer als die entsprechenden Immissionsgrenzwerte. Die Schweiz hat mit dieser Verordnung im internationalen Vergleich eine sehr strenge Regelung getroffen. Das Bundesgericht hat im August 2000 festgehalten, dass das Schutzkonzept der NISV dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht und eine abschliessende Regelung darstellt.

Eine umfassende und transparente Information der Bevölkerung über aktuelle Fragestellungen im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung ist sehr wichtig. Einen Beitrag hierzu wird das Kataster der Mobilfunksendeanlagen liefern, das voraussichtlich vor dem Sommer 2001 fertiggestellt und in geeigneter Weise öffentlich zugänglich gemacht wird. Einen weiteren Beitrag zur Information und Beratung der Bevölkerung soll durch den Aufbau einer interdisziplinären umweltmedizinischen Beratungsstruktur in der Region Basel erbracht werden.

Weitere Auskünfte

Gaston Theis Tel. 925 61 41 Lufthygieneamt beider Basel Baudepartement