Streitwertgrenze für unentgeltliche arbeitsrechtliche Verfahren soll erhöht werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Streitwertgrenze für unentgeltliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten von 20'000 auf 30'000 Franken zu erhöhen.
Die Streitwertgrenze für unentgeltliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten soll von 20'000 auf 30'000 Franken erhöht werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat.
Vorausgegangen war im Dezember 2000 eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts (Art. 343 Abs. 2) durch die Bundesversammlung. Diese Neuregelung wird, falls gegen sie nicht bis am 7. April 2001 das Referendum ergriffen wird, am 1. Juni 2001 in Kraft treten. Die Kantone sind verpflichtet, diese Änderung in ihrer kantonalen Gesetzgebung unter dem Vorbehalt des Referendums auf Bundesebene umzusetzen.