Vorschriften zur Komplementärmedizin: Koordination mit Baselland
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat Modifikationen der Verordnung über die Komplementärmedizin vorgenommen. Im Bereich der kantonalen Prüfungsablegung wurden die Vorschriften mit dem Kanton Basel-Landschaft koordiniert.
Nach zwei Jahren Erfahrung mit den neuen Vorschriften über die nicht-ärztliche Komplementärmedizin hat der Regierungsrat die Komplementärmedizin-Verordnung modifiziert. Die Prüfungsvorschriften wurden mit denjenigen von Baselland koordiniert. Neu wird ab diesem Jahr die schriftliche Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft durchgeführt. Die Prüfung wird in beiden Kantonen gegenseitig anerkannt. Im Unterschied zum Kanton Basel-Landschaft wird im Kanton Basel-Stadt nur das Fachgebiet "Allgemeine Naturheilkunde und Phytotherapie (Heilpraktik)" auch mündlich geprüft. Für die anderen bewilligungspflichtigen und damit der Prüfungspflicht unterliegenden Medizinsysteme (Akupunktur, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Ayurveda) ist nach wie vor nur eine schriftliche Prüfung abzulegen. Prüfungsgebiete sind Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und Behandlung inklusive erste Hilfe und Heilmittelkunde sowie Hygiene und Gesetzeskunde.
Der bisher bestehende Wohnsitzzwang zur Ablegung der Prüfung wird aufgehoben. Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung bildet zusammen mit genügenden Ausbildungsnachweisen die Voraussetzung für eine kantonale Bewilligung zur Ausübung bewilligungspflichtiger Medizinsysteme der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin.
Präzisiert wurde sodann die Bestimmung über in der nicht-ärztlichen Komplementärmedizin untersagte Behandlungsformen. Namentlich sind neu ausdrücklich chiropraktische Tätigkeiten sowie Untersuchungen und Behandlungen im Unterleibsbereich verboten. Diese bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Die Verordnungsänderung wird Kantonsblatt und im Internet unter www.kantonsblatt.ch publiziert.