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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- im Rahmen des Projektes "Integrale Aufwertung Kleinbasel" vom Entwurf für den Stadtteilrichtplan Kenntnis genommen. Dieser geht nun in eine verwaltungsinterne Vernehmlassung. Dazu findet am 29. Mai 2001 eine Medienorientierung statt, zu der Sie noch separat eingeladen werden.
- eine Ergänzung der Verordnung zum Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt genehmigt. Damit wird die bestehende Zuständigkeit der Dreispitzverwaltung (DSV) für die Grundstücke des Dreispitzareals in der Verordnung klargestellt. Die Änderung wird am 1. Mai 2001 wirksam. Die Zuständigkeit der Zentralstelle für Liegenschaftsverkehr (ZLV) für die Verwaltung der übrigen Grundstücke des Kantons Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde der Stadt Basel bleibt bestehen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat eine abgestufte Kompetenzregelung für staatliche Baurechtsgeschäfte genehmigt. Geschäfte von geringem Entscheidungsspielraum oder formell-technischer Natur werden dem Finanzdepartement oder der DSV bzw. ZLV delegiert. (Auskunftsperson: Andreas Kressler, Departementssekretär, Finanzdepartement, Tel. 267 95 60).
- in der Vernehmlassung zur Revision des Bürgerrechts begrüsst, dass alle Kantone bundesrechtlich verpflichtet werden sollen, zumindest minimale Erleichterungen für ausländische Jugendliche einzuführen. Eine gesamtschweizerische Lösung wird aber nur dann gutgeheissen, wenn die gleichen Voraussetzungen vorgesehen würden, wie im Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Stadt hat mit der am 10. März 2001 in Kraft getretenen Änderung des Bürgerrechtsgesetzes bereits Erleichterungen auf kantonaler Ebene eingeführt. Die weiter-gehenden Vorschläge des Bundes, insbesondere der automatische Bürgerrechtserwerb durch Geburt in der Schweiz oder durch einfache Erklärung, werden abgelehnt. Dem Integrationsgedanken kann durch gezielte Erleichterungen besser nachgekommen werden. (Auskunft: Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 55)
- in der Vernehmlassung die vorgeschlagenen Revision der Verordnung über Fernmeldedienste grundsätzlich gutgeheissen. Er hat aber angeregt, dass eine Preisobergrenze nicht nur für den analogen sondern auch für den digitalen Anschluss festgelegt werden soll. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Ressort Wirtschaft, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 38)
- für die Durchführung eines Wettbewerbs betreffend Wohnüberbauung auf dem sogenannten "Plus-Areal" einen Kredit in der Höhe von 220'000 Franken bewilligt. Dies unter der Voraussetzung, dass der Grosse Rat der Übertragung des Areals vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zustimmt. Der Kanton Basel-Stadt hatte das "Plus-Areal" im Hinblick auf den Bau einer zusätzlichen Verbindung über den Rhein, die Sevogel-Brücke erworben. Diese Idee wurde schon vor Jahrzehnten fallen gelassen. Heute steht das Areal für eine neue definitive Nutzung zur Disposition. Im Vordergrund steht eine Wohnüberbauung, die einen Beitrag zum Ziel "5'000 neue Wohnungen für Basel" leisten sollen. Vergl. dazu auch Medienmitteilung vom 3. April 2001 "Neue Wohnungen am Rhein geplant". (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Hochbau- und Planungsamt Baudepartement Tel. 267 94 49)
- für Sanierungsarbeiten gebundene Ausgaben in der Höhe von 1,268 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Die Sanierung der Hoffassaden beim Erbschaftsamt kostet 800'000 Franken. Die Sanierung des Garageglasdaches im Spiegelhof kostet 468'000 Franken. (Auskunft: Josef Henrich, Leiter Abteilung Gebäudeinstandsetzung, Hochbau und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 60 38)
- die Änderung der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde der Stadt Basel gemäss Beschluss des Bürgergemeinderates vom 3. April 2001 genehmigt. In seiner Sitzung vom 3. April hatte der Bürgergemeinderat den Rahmenkontrakt 2001 - 2004 zur Leistungsvereinbarung für die Sozialhilfe zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Bürgergemeinde der Stadt Basel genehmigt. Die Geschäftsordnung der Bürgergemeinde musste entsprechend angepasst werden. Geändert wurde damit auch der Name des bisherigen Fürsorgeamtes, das nun neu "Sozialhilfe der Stadt Basel" heisst.
- die Aufnahme von 16 Personen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt (www.Kantonsblatt.ch) publiziert.