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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Delegationen, Kommissionen und Inspektionen für die Amtsdauer vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2005 neu bestellt. Die Namen der gewählten Delegierten und Kommissionsmitglieder werden im Kantonsblatt vom Samstag, 9. Juni 2001 (www.Kantonsblatt.ch) publiziert.
  • den Erschliessungsplan Nr. 5545 des Baudepartements für die Höhenkoten und das neue Strassenquerprofil der Spalenvorstadt, zwischen Schützenmatte und Spalentor, genehmigt. Im Anschluss an die Kanalisationserneuerung war in der Spalenvorstadt auf der Seite der geraden Hausnummern das Trottoir verbreitert worden (vergl. Medienmitteilung vom 20. März 2001). Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 17)
    • Sanierungsmassnahmen bei Schulhäusern kosten 3,565 Millionen Franken.
    • Anpassarbeiten beim Wohnheim für Behinderte Klosterfiechten kosten 400'000 Franken.
  • in der Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr grundsätzlich gutgeheissen, dabei aber die missverständliche Gesetzgebungstechnik bemängelt. Die Vorlage erwecke den Eindruck, dass am Schluss des Gesetzgebungsverfahrens ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr vorliegen und dementsprechend in der systematischen Sammlung zu finden sein werde. In Wirklichkeit sei dies aber nicht der Fall. Änderungen gebe es beim Obligationenrecht und beim Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr werde es aber nicht geben. Verbesserungsvorschläge wurden zudem auch bezüglich einzelner Artikel gemacht (vergl. auch Medienmitteilung vom 3. April 2001 zur elektronischen Signatur). (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60)
  • in der Vernehmlassung die vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland grundsätzlich gutgeheissen. Der Kanton Basel-Stadt verfügt zwar über kein Kontingent an Ferienwohnungen und ist daher von der beabsichtigten Lockerung der Kontingentierung nicht direkt betroffen. Er begrüsst jedoch die Lockerung der Einschränkungen beim Grundstückserwerb insbesondere durch natürliche Personen im Ausland. (Auskunft: Dr. Christina Ruggli, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 58)
  • die Wahl von drei Präsidentinnen/Präsidenten des Sozialversicherungsgerichts und acht Richterinnen/Richtern des Sozialversicherungsgerichts vorbehältlich des Zustandekommens eines Referendums auf das Wochenende vom 22./23. September 2001 angesetzt. Die Ersatzwahl von zwei Präsidentinnen/Präsidenten des Strafgerichts, von vier Präsidentinnen /Präsidenten des Zivilgerichts und einer Richterin/eines Richters des Zivilgerichts wurde auf das gleiche Datum angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Wochenende vom 27./28. Oktober 2001 statt. (Auskunft: Doris Moser Tschumi, Abteilungsleiterin Wahlen und Abstimmungen, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 47
  • Dr. Christian Griss zum Rektor der Weiterbildungsschule I gewählt. Der Gewählte wird an der Medienkonferenz "Zukunft der WBS" am 26. Juni vorgestellt. Sie erhalten dazu eine separate Einladung.
  • die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2000 der kantonalen Gebäudeversicherung zu Handen des Grossen Rates genehmigt. Die Rechnung 2000 schliesst bei einem Aufwand von 37,1 Millionen Franken und einem Ertrag von 43,9 Millionen Franken mit einem Überschuss von 6,8 Millionen Franken ab. Dieser wird dem Reservefonds zugewiesen. (Auskunft: Roland Wegmüller, Direktor Gebäudeversicherung, Tel. 205 30 75)