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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- eine neue Organisation für das Ressort Schulen genehmigt. Dazu findet am 27. August 2001, 10.30 Uhr eine Medienorientierung statt, zu der Sie separat eingeladen werden.
- dem Grossen Rat beantragt, die formulierte Initiative "Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen" auf das rechtlich Zulässige zu reduzieren und sie dann für rechtlich zulässig zu erklären. Würde gemäss Initiativtext allen Ausländerinnen und Ausländern auf blosses Ersuchen hin das Stimm- und Wahlrecht generell in Gemeindeangelegenheiten gewährt, entstünde eine Rechtsungleichheit auf der Ebene der Bürgergemeinden: Den Schweizer Einwohnerinnen und Einwohnern werden diese rein bürgerlichen politischen Rechte - auch nach Annahme der Initiative - erst nach langjährigem Wohnsitz und gegen Gebühren im Rahmen der Einbürgerung zugestanden. Die Initiative kann dadurch "gerettet" werden, dass der Begriff Gemeinden präzisiert und so reduziert wird, dass er die Bürgergemeinden nicht mehr erfasst. Dieses Vorgehen ist nach Lehre und Rechtsprechung statthaft. (Auskunft: Herr Caviezel, Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 30)
- die Verordnung betreffend Gebühren für Berufsausübende im Gesundheitsbereich und für Bewilligungen für medizinische Institute und Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime geändert. Seit die neuen Bewilligungen für Ausübende der Komplementärmedizin ausgestellt und dafür Gebühren verlangt werden, hat sich gezeigt, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand wesentlich grösser ist als ursprünglich angenommen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11)
- die Verordnung betreffend Gebühren des Kantonalen Laboratoriums im administrativen Bereich geändert. Unter anderem wurden die Gebührenansätze teilweise erhöht, weil sie nicht mehr dem Aufwand entsprechen. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11)
- in der Vernehmlassung den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum grundsätzlich gutgeheissen. Dies vor allem auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die allgemeine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt im Vergleich zur Situation vor einigen Jahren für den im Gesetzesentwurf angesprochenen Bevölkerungskreis kaum zum Tragen kommt. Wichtig ist für den Regierungsrat, dass er in den subventionierten Objekten seine gezielte Subjekthilfe gemäss baselstädtischem Mietbeitragsgesetz gezielt weiterbetreiben kann und die Bundesgelder in analoger Weise ausgerichtet werden können. In der Vernehmlassungsantwort wurden sodann noch einige Präzisierungs- und Ergänzungsvorschläge gemacht. (Auskunft: Rolf Schwindl, Amt für Bausubventionen und Zivilschutzbau, Baudepartement, Tel. 267 69 53)
- in der Vernehmlassung zur Regelung der neuen motorlosen Mobilitätsformen (Skates, Trottinettes, etc.) den Entwurf zur Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung und den Entwurf der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sehr begrüsst. Angeregt wurde aber, dass festgehalten wird, dass Skater etc. Fussgängerstreifen nur im Schritt-Tempo benutzen dürfen und dass der Begriff Kinderfahrrad definiert wird. (Auskunft: Rainer Zimmermann, Verkehrsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 79 99)
- für Instandsetzungsmassnahmen der Fahrbahn auf der Schwarzwaldbrücke inklusive rechtsrheinige Brückenzufahrt und Brücke über die Zürcherstrasse unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat gebundene Ausgaben in der Höhe von 11,4 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Von diesen Kosten übernimmt der Bund 81 %, die Nettokosten für den Kanton Basel-Stadt belaufen sich damit auf 2,17 Millionen Franken und verteilen sich auf die Jahre 2001 - 2003. Zu diesem Renovationsvorhaben wird die Anwohnerschaft am 28. August informiert, die Medien werden dazu ebenfalls eingeladen.
- für die Planung des A2-Südzubringers und der Umfahrung Gundeldingen die im Budget 2001 eingestellte Rate in der Höhe von 200'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Neu überprüft werden müssen die Linienführungen und die städtebaulichen Einflüsse, welche durch die neue Strassenverbindung verursacht werden. (Auskunft: Peter Huber, Abteilungsleiter Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 92 20)
- die Vorlage betreffend den Jahresbericht 2000 der REDAG Regionale Entsorgung Dreiländereck AG zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt.
- Den Verwaltungsbericht des Jahres 2000 des Bürgerrates an den Bürgergemeinderat der Stadt Basel zur Kenntnis genommen. Die Genehmigung durch den Bürgergemeinderat erfolgte am 19. Juni 2001.
- die Jahresrechnung und den Verwaltungsbericht 2000 sowie das Budget 2001 der Einwohnergemeinde Bettingen zur Kenntnis genommen. Die Rechnung schliesst bei Aufwendungen von rund 5 Millionen Franken und Einnahmen in der Höhe von rund 5,26 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 261'832 Franken ab.
- von der Rechnung 2000 der Christkatholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt Kenntnis genommen. Bei Einnahmen von 500'226 Franken und Ausgaben von 502'356 Franken wird ein Ausgabenüberschuss von 2'130 Franken ausgewiesen.
- dem Grossen Rat beantragt, 87 Personen ins Kantonsbürgerrecht aufzunehmen unter gleichzeitiger Bestätigung des Bürgerrechts der Stadt Basel.
- die Aufnahme von 70 Personen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Aufnahmen werden im Kantonsblatt (www.Kantonsblatt.ch) publiziert.
- die Aufnahme von 10 Personen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Aufnahmen werden im Kantonsblatt (www.Kantonsblatt.ch) publiziert.
- Donald Vollen
- Ernst Rediger, Landwirt