Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Weitere Mitteilungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in der Vernehmlassung den Vorentwurf zur Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) grundsätzlich begrüsst. Angeregt wird aber, dass der Bundesrat die Finanzierung dieses echten Mutterschaftsurlaubs nicht alleine der Arbeitgeberschaft auferlegt. Geprüft werden sollte als gerechtere und vermutlich auch leichter realisierbare Lösung die Finanzierung der Lohnfortzahlungspflicht über die Erwerbsersatzordnung. Im weiteren hat sich der Regierungsrat auch dafür ausgesprochen, dass die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht nicht von den Dienstjahren einer Arbeitnehmerin abhängig gemacht wird sondern für alle Arbeitnehmerinnen gleich lang sein soll. Für die Mitarbeiterinnen des Kantons Basel-Stadt gilt ein bezahlter Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen; dazu besteht die Möglichkeit eines unbezahlten Stillurlaubs von bis zu einem Jahr. Diese Regelung der kantonalen Verwaltung geht über die vorgeschlagene OR-Revision hinaus. (Auskunft: Bruno Loetscher, Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 35)
  • in der Vernehmlassung die Änderung der Gewässerschutzverordnung betreffend Stickstoff-Elimination aus Abwasserreinigungsanlagen gutgeheissen. Der Kanton Basel-Stadt ist von dieser Änderung nicht betroffen. (Auskunft: Manfred Beubler, Amt für Umwelt und Energie, Baudepartement, Tel. 639 22 33)
  • die Ordnung über die Verwaltung und Verwendung der Schulfonds in Riehen, Bettingen und Kleinhüningen vom 31. Oktober 1891 aufgehoben. An deren Stelle wurde die Verordnung betreffend Verwaltung und Verwendung der Schulfonds in Riehen und Bettingen sowie den Schulfonds der Primarschule Kleinbasel erlassen. "Kleinhüningen" wurde damit durch "Primarschule Kleinbasel" ersetzt, der bisherige Schulfonds Kleinhüningen wird neu von der Inspektion der Primarschule Kleinbasel verwaltet. (Auskunft: Ueli Keller, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 267 62 93)
  • für den unumgänglichen Ersatz der beiden IBM-Rechner bei der Zentralen Informatik-Dienststelle Ausgaben in der Höhe von 343'534 Franken zum Vollzug freigegeben. Die beiden Rechner werden durch einen einzigen Rechner ersetzt, da die Host-Umgebung an Bedeutung verlieren wird. (Auskunft: Markus Giavina, Leiter Zentrale Informatik Dienststelle, Finanzdepartement, Tel. 267 99 01)
  • den Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5546 des Baudepartements für die neuen Bau- und Strassenlinien und für das neue Querprofil mit Höhenkoten der Schanzenstrasse genehmigt. Zusammen mit der Neugestaltung der Umgebung des Neubaus Klinikum 1 West des Kantonsspitals soll an der Schanzenstrasse eine neue Baumreihe gepflanzt werden. Durch den Neubau wird das Trottoir angeschnitten und muss deshalb verlegt werden. Es soll künftig unmittelbar hinter der geplanten Baumreihe entlang der Strasse verlaufen. Der detaillierte Regierungsratsbeschluss wird den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 17).
  • die vom Aktionskomitee Fahrdienst überreichte Petition "Stressbonus für das Fahrdienstpersonal BVB" zur Kenntnis genommen. Sie wurde dem Finanzdepartement und dem Wirtschafts- und Sozialdepartement zur Berichterstattung überwiesen.
    • Urs Müller, Liste 8 (Bündnis) des Wahlkreises Kleinbasel.
    • lic. phil. Christian Lupp, Gewerkschaft VHTL
    • Dr. med. Markus Dubach, FMH Psychiatrie und Psychotherapie