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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in der Vernehmlassung den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Kontrolle der technischen Sicherheit auf die gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen verwiesen. Diese wurde verfasst, weil die Einwände, die die Kantone bei der Erarbeitung der Vorlage vorbrachten, in der Entwurfsfassung praktisch nicht berücksichtigt wurden. Zudem hat der Regierungsrat auch ausserhalb der gemeinsamen Stellungnahme der Kantone noch einige Anregungen festgehalten. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsdienst, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11)
  • die Verlängerung des Subventionsvertrags mit dem Verein Familien- und Erziehungsberatung Basel für die Jahre 2002 - 2004 gutgeheissen und die entsprechende Vorlage zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet. Vorgesehen sind Beiträge an die Betriebskosten von jährlich 1,743 Millionen Franken (Personalkosten 1,651 Millionen Franken, Sachkosten 92'000 Franken). Die Familien- und Erziehungsberatung mit Domizil an der Greifengasse 23 setzt sich zum Ziel, Familien, Paaren oder einzelnen Familienmitgliedern, die sich in Schwierigkeiten befinden, beizustehen. Sie arbeitet nach zeitgemässen Methoden der Sozialarbeit und Psychologie wie auch nach anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Dabei gilt der Grundsatz, die hilfesuchenden Klientinnen und Klienten möglichst schnell wieder zur Selbständigkeit zu führen. (Auskunft: Felix Balmer, Finanzchef, Justizdepartement, Tel. 267 80 66)
  • für die Erneuerung der technischen Ausrüstung, die Anpassung der Brandschutzmassnahmen und bauliche Verbesserungen in der öffentlichen Autoeinstellhalle Elisabethen einen Kredit in der Höhe von 6,321 Millionen Franken zu Lasten des Finanzvermögens bewilligt und das Finanzdepartement zum Vollzug ermächtigt. Die Arbeiten werden anfangs 2002 stockwerkweise aufgenommen und sind bis im Sommer 2002 abgeschlossen. Bereits ausgeführt wurden diese Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten im Parking Steinen, in einer 3. Etappe wird dann auch das City-Parking sicherheitstechnisch auf den neusten Stand gebracht. (Auskunft: Dr. Werner Strösslin, Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr, Finanzdepartement, Tel. 267 99 15).
  • für die Neugestaltung des Platzes bei der Kammradmühle Klingental Ausgaben in der Höhe von 290'000 Franken zum Vollzug freigegeben. Vergl. dazu auch Medienmitteilung vom 27. November 2001, www.unibas.ch/rr-bs/medmit/rrbs/2001/11/rrbs-20011127-004.html . (Auskunft: Jörg Jantz, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 21)
  • den Nutzungsplan, Linien und Erschliessungsplan Nr. 5559 für die neuen Bau und Strassenlinien und für das Querprofil mit Höhenkoten der Liegenschaften Spitalstrasse 2 - 12 genehmigt. Dies ist Voraussetzung, um den beabsichtigten Neubau der Liegenschaft Spitalstrasse 8 realisieren zu können. Der detaillierte Regierungsbeschluss wird den betroffenen Grundeigentümerinnen und –eigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 17).
  • dem Grossen Rat beantragt, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Stähelin, LDP) betreffend Förderung von Unternehmungsgründungen durch einen erleichterten Zugang zu Risikokapital als erledigt abzuschreiben. Nachdem das Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften auf den 1. Mai 2000 in Kraft getreten ist, soll nun bis zum Sommer 2002 eine vom Bundesgesetz abweichende Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II ausgearbeitet werden. Durch die darin vorgeschlagenen Änderungen werden auch die kantonalen Steuern stark tangiert. Daher macht es keinen Sinn, sich zum jetzigen Zeitpunkt Gedanken über eine Umsetzung der im Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften vorgesehenen Förderungsmassnahmen in das kantonale Recht zu machen. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Ressort Wirtschaft, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 38).
  • beschlossen, die heutige Brandschutzfachstelle per 1. Januar 2002 vom Bauinspektorat in die Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt zu überführen. Die Verordnung über den Brandschutz wurde entsprechend total revidiert. Die Brandschutzfachstelle wir als neue Abteilung der Gebäudeversicherung wieder Feuerpolizei heissen und für den Vollzug des baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutzes sowie für die Beratung in Sachen Brandschutz zuständig sein. Die Brandschutzexperten werden künftig die periodischen Kontrollen von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Personen- und/oder Brandrisiken intensivieren. (Auskunft: Alfred Läuchli, Leiter Brandschutz, Bauinspektorat, Baudepartement, Tel. 267 65 64)
  • die Filmkommission unter die Aufsicht des Justizdepartementes (JD) gestellt. Der Wechsel vom Polizei- und Militärdepartement ins JD erfolgt per 1. Januar 2002 und steht im Zusammenhang mit dem neuen Eidgenössischen Filmgesetz. Damit werden die Filmvorführunternehmen nicht mehr einer kantonalen Bewilligungspflicht unterstellt. Für die einzelnen Kantone verbleibt vor allem die Aufgabe des Jugendschutzes. Die Filmkommission wird künftig eng mit der Fachkommission für Jugendfragen des JD zusammenarbeiten. (Auskunft: Stephan Bläsi, Leiter Rechtsabteilung, PMD, Tel. 267 70 03)
  • die Verordnung über die Ausrichtung von Zulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Schichtbonus) geändert. Paragraf 13 wurde so angepasst, dass der Regierungsrat ab 1. Januar 2002 einzelnen Personalkategorien in Ausnahmefällen, insbesondere bei personellem Unterbestand, den wahlweisen Bezug des Schichtbonus in Form von Freizeit oder in Form einer unversicherten Zulage bewilligen kann. (Auskunft: François Hänggi, Leiter Rechts- und Sozialdienst, Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 267 99 43)
  • die Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Begutachtungskommission der Paritätischen Kommission geändert, um Letztere von eigentlichen Führungsentscheiden zu entlasten. Diese Entscheide sollen künftig durch den Regierungsrat gefällt werden. (Auskunft: François Hänggi, Leiter Rechts- und Sozialdienst, Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 267 99 43)
  • die Vermessungswerke der Gemeinde Basel, Sektionen 1 - 6, genehmigt. Sie sind vom 26. August bis zum 27. September 2001 öffentlich aufgelegt worden. Die rund 16'500 betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden schriftlich orientiert. Notwendig ist jetzt noch die bundesrechtliche Anerkennung durch das Bundesamt für Landestopographie. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 60).
  • 45 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt. Die Namen werden im Kantonsblatt publiziert.
  • die Prämiensätze für die Viehversicherungskasse für das Jahr 2002 festgesetzt und die Wertklassen der kantonalen Viehversicherung für das Jahr 2002 aufgestellt. Die Ansätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen worden. (Auskunft: Urs Höchle, Rechtsabteilung, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11)
  • Zwei Vereinbarungen nach Art. 56 des Eisenbahngesetzes zwischen Bund und den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt einerseits und der BLT Baselland Transport AG andererseits unterzeichnet. Damit werden die entsprechenden Bundesmittel für Ausbau und Sanierungsarbeiten der BLT-Linien 11 und 14 auf basellandschaftlichem Territorium ausgelöst. Gemäss Vereinbarung über die Basler Verkehrsbetriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 gilt für Investitionen in feste Anlagen das Territorialprinzip, sodass für Basel-Stadt in diesem Falle keine Kosten entstehen. Die basellandschaftlichen Kredite unterliegen der Genehmigung durch den Landrat. (Auskunft: Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 55)
    • Beat Kull, Stv. Direktor der Anstalt Thorberg
    • Dr. Alexander Frei, Geschäftsführer Basler Volkswirtschaftsbund