Wichtige Änderungen im Strassenverkehrsrecht
MedienmitteilungRegierungsrat
In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung betr. Neuregelung der Tempo 30- und Tempo 20-Zonen und von Begegnungszonen äussert der Regierungsrat seine Genugtuung über dieses Vorhaben. Er unterstreicht auch in einem separaten Schreiben an den zuständigen Bundespräsidenten die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieser Massnahmen für die Stadtentwicklung.
Der Regierungsrat beurteilt die vorgeschlagenen Änderungen der Signalisationsverordnung, der Verkehrsregeln-Verordnung und einer Departements-Verordnung zu Tempo 30- und Tempo 20-Zonen sowie Begegnungszonen sehr positiv. Er drückt gegenüber dem Bundesrat seine Genugtuung aus, dass damit den Kantonen bzw. Gemeinden Instrumente zur Verfügung gestellt werden, welche es erlauben, dringende Anliegen der Wohnbevölkerung mit tragbaren Kosten umzusetzen.
Der Wunsch nach gut aber auch einfach und damit kostengünstig ausgestalteten Tempo-Zonen und Begegnungszonen kam auch in der Werkstadt Basel deutlich zum Ausdruck. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Forderungen hierauf ins Aktionsprogramm Stadtentwicklung (APS) übernommen. Die entsprechenden APS-Massnahmen bilden einen wesentlichen Anteil der Vorhaben zur Aufwertung des Wohnumfeldes, für die die Stimmbürgerschaft 25 Millionen bewilligt hat.
Mit den vom Bundesamt für Strassen in die Vernehmlassung geschickten Änderungsvorschlägen könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, solche Massnahmen nun einfacher umzusetzen.