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Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Humanmedizin an der Universität Basel für das Jahr 2001/2002

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Basel wird für ein weiteres Jahr beschränkt. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrats in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und in Koordination mit den Universitätskantonen Bern Zürich und Fribourg beschlossen. Damit können die Ausbildungsqualität und die Sicherung der Studienreform gewahrt werden. Insgesamt stehen für das Studium der Medizin in Basel im ersten Jahr 158 Plätze zur Verfügung davon 40 für das Studium der Zahnmedizin.

Studienanwärterinnen und Studienanwärter der Humanmedizin müssen sich im Juli 2001 wie im Vorjahr einem speziellen Eignungstest unterziehen. Sie werden aufgrund der Testergebnisse auf die vorhandenen Studienplätze in der Deutschschweiz aufgeteilt, das heisst, gegebenenfalls einer anderen als der gewünschten Hochschule zugewiesen. Mit der Organisation von Test und Auswahlprozedere ist das Generalsekretariat der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) betraut. Die betreffenden Studienanwärterinnen und -anwärter werden von der SUK selbst ausführlich orientiert.

Die Kapazitäten der Medizinischen Fakultät sowie die Durchführung des Eignungstests werden in Basel jährlich neu festgelegt. Auch in diesem Jahr wird in Basel lediglich die Zulassung zum Studium der Humanmedizin eingeschränkt. Angeboten werden 118 Ausbildungsplätze. In der Zahnmedizin (40 Ausbildungsplätze) sind keine Beschränkungen nötig. Studierende der Veterinärmedizin beginnen bereits im ersten Semester in Zürich oder Bern, wo der Eignungstest ebenfalls vorgesehen ist und sich auch auf die Veterinärmedizin erstreckt.

Der Regierungsrat hat sich in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für die Zulassungsbeschränkung im Studienjahr 2001/2002 entschieden, nachdem am 22.2.2001 die von der Schweizerischen Universitätskonferenz erhobenen Zahlen feststanden: Beim Studium der Humanmedizin überstiegen die Studienkapazitäten an den Universitäten Bern, Basel, Fribourg und Zürich um durchschnittlich rund 67%, (in Basel um rund 48%). Mit Umleitungen lässt sich lediglich in der Zahnmedizin das Kapazitätenproblem lösen.

In Basel wird das Verfahren in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel geregelt, die der Regierungsrat nach Zustimmung der Baselbieter Exekutive am 24. März 1998 verabschiedet hat. Vor dem Beschluss des Regierungsrats waren der Universitätsrat, das Rektorat, die Medizinische Fakultät, die Regenz sowie die Planungskommission angehört worden. Die baselstädtische Verordnung ist mit den übrigen betroffenen Hochschulkantonen abgestimmt.

Weitere Auskünfte

Joakim Rüegger Tel. 267 84 04 Leiter Ressort Hochschulen Erziehungsdepartement