Aenderung des Ombudsman-Gesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Benjamin Degen GP/Basta) -- Verschiedene wichtige Wahlen sollen künftig von einer einzigen neuen Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates vorbereitet werden. Dazu gehört auch die Wahl des Ombudsman.
Der Regierungsrat teilt die in einem parlamentarischen Vorstoss geäusserte Meinung, dass die für die Ombudsman-Wahl nötigen Abklärungen auch von der ständigen Wahlkommission des Grossen Rates für den Strafbefehlsrichter und für die Staatsanwaltschaft vorgenommen werden können. Der Regierungsrat schlägt daher dem Grossen Rat eine Zusammenlegung dieser Kommission mit der Spezialkommission zur Wahlvorbereitung des Ombudsman vor. Die ständige grossrätliche Kommission soll neu "Wahlvorbereitungskommission" heissen. Dem Grossen Rat werden entsprechende Änderungen des Ombudsman-Gesetzes, des Geschäftsordnungsgesetzes des Grossen Rates und des Gerichtsorganisationsgesetzes beantragt.
Im weiteren soll das Dienstverhältnis des Ombudsman demjenigen eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Zivilgerichts gleichgestellt werden (bisher analog Präsidentin/Präsident Appellationsgericht). Für den jetzigen Stelleninhaber ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen. Zudem soll es künftig auch möglich sein, zwei Personen in das 100 Stellenprozent umfassende Amt des Ombudsman zu wählen.