Anklage gegen Dr. Guido A. Zäch
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Die Basler Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Dr. Guido A. Zäch wegen mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung beim Strafgericht Basel-Stadt
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat gegen Herrn Dr. Guido Zäch am 12. August 2002 Anklage wegen mehrfacher Verun-treuung und mehrfacher ungetreuer Geschäfts-besorgung beim Strafgericht Basel-Stadt erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe als Präsident des Stiftungsrats der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und der Gönnervereinigung der Schweizer Para-ple-giker-Stiftung in den Jahren 1990 bis 1999 einen Teil der ihm anvertrauten Vermögens-werte, für deren Verwaltung er verantwortlich war, zweckwidrig verwendet. Dadurch sei die Stiftung im Umfang von mehr als 60 Millionen Franken geschädigt worden.
Gemäss Ansicht der Staatsanwaltschaft bestehen die strafbaren Handlungen des Ange-klagten einerseits darin, dass er anvertrautes Stiftungsvermögen von rund 57 Millionen Franken pflichtwidrig in nicht rentable Projekte oder Liegenschaften inve-stierte. Dabei flossen unter anderem über 17 Millionen Franken in den Gasthof «Engel» in Dornach/SO, wodurch jährlich wiederkeh-rende Verluste und aufwändige Renovationen bezahlt wurden, sowie rund 29 Millionen Franken in die «Hotel Herisau AG», hauptsächlich um den Kauf von Grundstücken sowie Erstellung und Betrieb eines Hotels zu finanzieren. Ausserdem missbrauchte der Angeklagte seine Verfügungsmacht, indem er mit Stiftungs-geldern von mindestens 7,7 Millionen Franken das geplante Projekt der «Fuhren-matte AG» unter-stützte, das den Bau eines luxuriösen Sporthotels in Grindelwald vorsah. Im Übrigen verkaufte der Angeklagte die Liegenschaft Mariasteinstr. 21 in Basel ca. Fr. 200'000.- unter ihrem Wert.
Andererseits wird dem Angeklagten zur Last gelegt, mindestens 3 Millionen Franken des Vermögens, das er als Geschäftsführer der Stiftung zu verwalten hatte, zu seiner persönlichen unrechtmässigen Bereicherung verwendet zu haben. Dazu gehören seine von ihm eigenmächtig festgelegten Vergütungen sowie der Aufwand für die von ihm privat bewohnte Liegenschaft in Zofingen. Im Weiteren erhielt der Angeklagte von dritter Seite eine Zuwendung von Fr. 300'000.-, um damit Behinderte in Härtefällen, bei denen die Paraplegiker-Stiftung keine Leistungen erbringen konnte, unterstützten zu können. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dieses Geld unrechtmässig für seine eigenen finanziellen Bedürfnisse verwendet zu haben.
Nach Abschluss der Ermittlungen sowie nach Abweisung der vom Angeklagten erho-benen Vorwürfe der Befangenheit gegen den Ersten Staatsanwalt und die verfahrensleitende Staatsanwältin durch die zuständigen Gerichtsinstanzen ist die vorliegende Anklage dem Strafgericht Basel-Stadt zur Beurteilung überwiesen worden.
Hinweise
Diese und weitere Medien-Informationen finden Sie auch auf der Website der Staatsanwaltschaft unter www.stawa-bs.ch