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Anpassung der Alimentenbevorschussungsverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsforderungen verabschiedet. Mit einer Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen wird die finanzielle Situation alleinerziehender Eltern verbessert. Die Verordnung ersetzt per 1. September 2002 die Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsforderungen Unmündiger.

Der Anspruch auf eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen bemisst sich jeweils an der Differenz zwischen Einkommensgrenze und anrechenbarem Einkommen. Die wesentlichste Änderung der neuen Verordnung betrifft die Definition des anrechenbaren Einkommens. Gemäss geltender Regelung zählt zum anrechenbaren Einkommen der Bruttolohn abzüglich AHV- und ALV-Prämien. In der neuen Verordnung werden für das anrechenbare Einkommen zusätzlich auch die Prämien der Nichtbetriebsunfallversicherung sowie die ordentlichen Beiträge an die berufliche Vorsorge in Abzug gebracht. Zusammen mit dieser neuen Definition und der mässigen Erhöhung der Einkommensgrenze ergibt sich zum Beispiel für einen alleinerziehenden Elternteil mit zwei Kindern und einem anrechenbaren Einkommen von 35'000 Franken sowie Unterhaltsansprüchen von je 700 Franken pro Monat eine finanzielle Verbesserung von 9,6 Prozent. Mit dieser spürbaren Erhöhung der Bevorschussung soll der schwierigen Situation, in der sich alleinerziehende Eltern und ihre Kinder bei Ausbleiben der Alimentenzahlungen befinden, verstärkt Rechnung getragen werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Denise Mangold Tel. 061 267 80 55 Rechtsabteilung Justizdepartement