Baubewilligungsgebühren werden geändert
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden wird geändert. Mit einer Senkung der Gebühren für kleinere Vorhaben und einer differenzierten Erhöhung für Vorhaben über 50'000 Franken auf 1. Januar 2003 soll der Kostendeckungsgrad für das Bewilligungsverfahren erhöht werden. Mit den neuen Gebühren liegt der Kanton Basel-Stadt immer noch unter denjenigen der Stadt Zürich.
Die Gebühren werden ab 1. Januar 2003 differenziert verändert. So werden alle Baubegehren für Vorhaben bis 50'000 Franken gegenüber heute deutlich verbilligt. Bis zu Baukosten von maximal 10'000 Franken kosten Baugesuche neu pauschal 100 Franken, was gegenüber heute eine Halbierung darstellt. Demgegenüber werden die Gebühren für Grossvorhaben erhöht, da diese im Normalfall auch mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand sowohl während der Bewilligungs- als auch während der Ausführungsphase verbunden sind.
Neu eingeführt werden Zuschläge für nachträgliche Baubegehren sowie für Baubegehren mit aussergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand. Es wird deshalb zukünftig noch attraktiver, die unentgeltliche Beratung des Bauinspektorates in Anspruch zu nehmen, um die Baubegehren optimal vorzubereiten.
Das Baubewilligungsverfahren bringt den jeweiligen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern Vorteile, die sie mit der Bewilligungsgebühr abgelten. So wird durch das Bewilligungsverfahren innert gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sichergestellt, dass sämtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung oder Änderungen bekannt sind. Ferner können auch die Anliegen der Allgemeinheit, wie Wohnhygiene, allgemeine Sicherheit, Umweltschutz etc. gewahrt werden.