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Denkmalschutz für Liegenschaft Schlipfweg 22

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Liegenschaft Schlipfweg 22 wird ins Denkmalverzeichnis aufgenommen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.

Der Regierungsrat hat auf Antrag der Eigentümerschaft und nach Prüfung durch den Denkmalrat den Eintrag der Liegenschaft Schlipfweg 22 in Riehen ins Denkmalverzeichnis beschlossen.

Im klassischen Experimentierfeld für architektonisch Neues entstand 1924 das Einfamilienwohnhaus Schlipfweg 22 in Riehen: im Gartengelände. Es handelt sich um ein Frühwerk des international bekannten Basler Architekten Hans Schmidt und bildet einen wichtigen Vorläufer der von Artaria & Schmidt in den 1920er Jahren ausgeführten avantgardistischen Wohnbauten. Das in einem naturnah gestalteten Garten am Abhang des Schlipf gelegene Haus gliedert sich in drei ineinander verschränkte, funktionale Einheiten (Wohnen, Wirtschaften, Schlafen), die von Pultdächern abgeschlossen werden. An der nach Süden gerichteten Giebelfront wird die Verschiebung der Gebäudeteile als raffinierte Abwandlung des konventionellen Giebelhauses erst auf den zweiten Blick erkennbar.

Das Gebäude ist auf massivem Sockel weitgehend in Holz ausgeführt und dokumentiert auch in konstruktiver Hinsicht die zur Entstehungszeit wichtige Diskussion über Material und Form, in der Schmidts Kompagnon Paul Artaria dem Holzbau besondere Aufmerksamkeit widmete. Durch eine verständnisvolle neue Eigentümerschaft ist dieses architekturgeschichtlich sehr interessante Zeugnis des "Neuen Bauens" 1999 in vorbildlicher Weise restauriert und damit sein Bestand für die Zukunft gesichert worden.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz Tel. 267 66 30 Adjunkt Basler Denkmalpflege