Der Regierungsrat befürwortet eine Ausdehnung des Zeugnisverweigerungsrechts
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Dr. Roland Matter und Konsorten) -- Das Zeugnisverweigerungsrecht soll ausgedehnt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung der Zivilprozessordnung.
Personen, die ein besonderes berufliches Vertrauensverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet, soll das Gericht künftig die Zeugenaussage erlassen können. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Zivilprozessordnung entsprechend anzupassen.
Heute können Geistliche, Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare und der Beistand des Kindes sowie der/die Beauftragte für das Beschwerdewesen (Ombudsman), sich nach Paragraf 116 des baselstädtischen Zivilprozessrechts auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Neben den schutzwürdigen beruflichen Beziehungen zwischen diesen Vertrauenspersonen und ihren Klienten bestehen jedoch noch andere ähnliche berufliche Vertrauensverhältnisse. Diese sind heute nicht geschützt, so dass beispielsweise eine Psychologin oder ein Psychologe zum Zeugnis über ihr bzw. ihm anvertraute Beziehungsprobleme vor Gericht geladen werden kann.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung räumt nun dem Gericht die Möglichkeit ein, solchen Personen die Aussagen über diese Berufsgeheimnisse zu erlassen, sofern sie ein besonderes berufliches Vertrauensverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet und das Interesse an der Geheimhaltung jenes an der Aussage überwiegt. Dieser Vorschlag lehnt sich an die Regelung im baselstädtischen Strafprozessrecht und an Beispiele ähnlicher Regelungen in anderen Kantonen an.
Gleichzeitig mit der Vorlage zur Änderung der kantonalen Zivilprozessordnung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den parlamentarischen Vorstoss (Anzug Roland Matter) betreffend Berufsgeheimnis der Psychologinnen und Psychologen als erledigt abzuschreiben.