Electronic Monitoring wird weitergeführt
MedienmitteilungRegierungsrat
Für den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring hat der Regierungsrat eine neue Verordnung erlassen. Zuvor hatte der Bundesrat die Bewilligung für den Modellversuch verlängert.
Der Regierungsrat hat die neue Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring erlassen. Diese tritt rückwirkend auf den 1. September 2002 in Kraft. Wichtigste Änderung ist der neue Strafrahmen, wonach neu bereits Strafen ab 20 Tagen (früher 30) mittels Electronic Monitoring verbüsst werden können. Die Obergrenze von zwölf Monaten bleibt bestehen.
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin können nach Abschluss des dreijährigen Modellversuchs weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat am 28. August 2002 die Bewilligungen verlängert.
Die Bewilligungsverlängerung gilt bis zum Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, spätestens aber bis zum 31. August 2005. Ob Electronic Monitoring ins ordentliche Recht überführt werden soll, wird der Bundesrat in Kenntnis aller Auswertungsresultate entscheiden. Die letzten Resultate (Rückfälligkeitsstudien) werden Ende 2004 vorliegen.
Seit dem 1. September 1999 setzen die sechs Kantone im Rahmen des Modellversuchs diese alternative Form der Strafverbüssung ein. Mit bisher über 700 Einsätzen liegt das Interesse an dieser alternativen Vollzugsform weit über den Erwartungen. Electronic Monitoring gelangt vorwiegend bei kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt (Frontdoor) zum Einsatz. Seltener kommt es gegen Ende der Verbüssung einer langen Strafe vor der bedingten Entlassung bzw. am Ende der Halbfreiheit (Backdoor) zum Zuge.