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Empfehlung zur Annahme der Initiative für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Stimmberechtigten die "Initiative für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer" mit der Empfehlung auf Annahme vorzulegen.

Die im Frühjahr 2000 eingereichte und von 5'718 Stimmberechtigten unterzeichnete "Initiative für eine familienfreundliche Erbschaftssteuer" soll den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Annahme vorgelegt werden. Die Initiative verlangt die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen. Neben Gründen, die gegen eine solche Abschaffung sprechen, überwiegt zugunsten derselben die Tatsache, dass der Kanton Basel-Stadt damit seine Konkurrenzfähigkeit im Steuerwettbewerb verbessern oder zumindest bestehende Nachteile bei der Erbschaftssteuer beseitigen und so seine Steuerattraktivität insgesamt steigern könnte.

Derzeit befreien bereits 18 Kantone die direkten Nachkommen von der Erbschaftssteuer und in jenen Kantonen, wo das Volk kürzlich über diese Frage abgestimmt hat, wurde die Abschaffung der Erbschaftssteuer für Nachkommen mit grossem Mehr gutgeheissen. Gegenvorschläge fanden jeweils kein Gehör.

Gemäss geltendem Gesetz beträgt die Steuer für Nachkommen im Kanton Basel-Stadt mindestens 2% und je nach Höhe des Empfanges bis maximal 5,5%. Mit der Abschaffung dieser Steuer ist ein Steuerausfall von jährlich zwischen 18 und 25 Mio. Franken verbunden.

Der Regierungsrat hat die Gründe für und gegen das Initiativbegehren sowie allfällige Gegenvorschläge geprüft und gegeneinander abgewogen. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass der Souverän soeben Steuerreduktionen im Umfang von rund 80 Mio. Franken gutgeheissen hat und die Finanzlage eigentlich keinen weiteren Verzicht auf Steuereinnahmen zulässt oder zumindest für einen Gegenvorschlag mit geringeren Steuerausfällen spricht. Will Basel-Stadt jedoch gegenüber anderen Kantonen nicht im Nachteil sein, so kommt er nicht darum herum, mit diesen gleichzuziehen und die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nachkommen ebenfalls abzuschaffen.

Weitere Auskünfte

Max Jann Tel. 061 267 96 30 Steuerverwalter Steuerverwaltung, Finanzdepartement