Entschädigungsforderung der Eigentümer des "Küchlin" weitgehend abgewiesen
MedienmitteilungRegierungsrat
In dem über fünf Jahre andauernden Rechtsstreit über die wirtschaftlichen Konsequenzen der Unterschutzstellung des Küchlin Theater ist am 14. Mai 2002 das Urteil der Expropriationskommission eröffnet worden. Die von den Eigentümern der Liegenschaften Steinenvorstadt 55 59 und 63 eingeklagte Forderung von rund CHF 47 Mio. findet darin nur im Umfang von rund CHF 43 Mio. Schutz.
Mit Datum vom 14. Mai 2002 hat die Expropriationskommission Basel-Stadt ihr auf 90 Seiten begründetes Urteil in dem seit dem Jahre 1997 hängigen Prozess zwischen den Eigentümern des "Küchlin" und dem Kanton eröffnet. Gegenstand der Auseinandersetzung waren die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen des im Jahre 1993 verfügten Eintrags des "Küchlin" in das kantonale Denkmalverzeichnis. Von der Expropriationskommission zu beurteilen war die Frage, ob der Kanton das "Küchlin" übernehmen müsse, sowie Bestand und Höhe einer Entschädigungspflicht.
In ihrem Urteil weist die Expropriationskommission die Begehren der klagenden Eigentümer des "Küchlin" weitestgehend ab. So wird der Hauptantrag auf zwangsweise Übernahme der Liegenschaft durch den Kanton zuzüglich Bezahlung einer Entschädigung vollumfänglich abgelehnt. Die für den Fall der Ablehnung der Übernahmepflicht des Kantons eingeklagte Entschädigungssumme von rund CHF 47 Mio. wird im Umfang von weniger als einem Zehntel, nämlich in Höhe von rund CHF 4,3 Mio. (inklusive Planungskosten) gutgeheissen. Zu erinnern ist, dass die betroffenen Eigentümer des "Küchlin" im Jahre 1993 gegenüber dem Baudepartement des Kantons Basel-Stadt noch eine Entschädigungsforderung in Höhe von rund CHF 88 Mio. geltend gemacht hatten. Vor diesem Hintergrund erweist sich auch heute die Einlassung des Kantons auf einen Rechtsstreit in dieser Sache als wohl begründet.
Gestützt auf ein unabhängiges Gutachten kommt die Expropriationskommission in ihrer Urteilsbegründung zum Schluss, dass auch nach der Unterschutzstellung eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des "Küchlin" möglich bleibt und dass sich dessen Werteinbusse zufolge Unterschutzstellung lediglich auf CHF 3,8 Mio. beläuft. Die zugesprochene Entschädigung für den Minderwert des "Küchlin" begründet das Gericht mit dessen einzigartigen Stellung als letzte historische Theaterbaute in Basel. Gebäude von vergleichbarem historischem Wert seien in den letzten Jahrzehnten abgerissen worden, weshalb der Schutz des "Küchlin" als Denkmal dessen Eigentümer besonders betreffe.
Der Kanton Basel-Stadt wird nach eingehender Analyse des Urteils über das weitere Vorgehen entscheiden. Für zusätzliche Auskünfte zu Inhalt und Bedeutung des Urteils der Expropriationskommission aus der Sicht des Kantons stehen Jakob Gubler, Stv. Informationsbeauftragter des Regierungsrates sowie die mit der Prozessführung betrauten Rechtsvertreter, Prof. Dr. Gerhard Schmid und Dr. Bernhard Heusler, WENGER PLATTNER (Tel: 061 279 70 00), zur Verfügung.