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Für eine einheitliche Schweizerische Strafprozessordnung und ein einheitliches Schweizerisches Jugendstrafverfahren

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Vernehmlassungsantwort) -- Der Regierungsrat heisst die Schaffung einer einzigen Schweizerischen Strafprozessordnung gut. Sie soll die 29 bisherigen Strafprozessordnungen (26 der Kantone und drei des Bundes) ersetzen. Der Grosse Rat hatte schon am 16. März 1995 in einer Standesinitiative der Bundesversammlung die Schaffung einer Grundlage in der Bundesverfassung für eine Schweizerische Strafprozessordnung beantragt.

Der vorgelegte Vernehmlassungsentwurf des Bundes für eine einheitliche Schweizerische Strafprozessordnung basiert auf dem Modell, dass die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung führt, die Strafanklage erhebt und diese vor dem Strafgericht vertritt. Dieses Modell kommt ohne ein Untersuchungsrichteramt aus und wird im Kanton Basel-Stadt seit 1966 angewendet. Da sich das Staatsanwaltschaftsmodell im Kanton bewährt hat, unterstützt der Regierungsrat dessen Übertragung in die neue eidgenössische Gesetzgebung. Der Regierungsrat begrüsst es im Weiteren, dass bisherige Bestimmungen des Opferhilfegesetzes in die Strafprozessordnung eingegliedert werden, damit sich das Opfer anhand eines Gesetzes über seine Rechte und Pflichten informieren kann. Er schreibt in seiner Vernehmlassung aber auch, dass der Vorentwurf in zahlreichen Einzelheiten noch einer sorgfältigen Überarbeitung bedarf. So lehnt er etwa die Regelung ab, wonach das Opfer als Strafkläger oder als Zivilkläger auftreten muss, um seine Rechte ausüben zu können.

Der Regierungsrat spricht sich auch für ein einheitliches Schweizerisches Jugendstrafverfahren aus. Er lehnt es aber ab, dass die Jugendanwältin oder der Jugendanwalt, neu Jugendrichterin oder Jugendrichter genannt, auch das Jugendstrafgericht präsidieren soll.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs W. Kamber, Tel. 061 267 80 60 Juristischer Mitarbeiter Rechtsabteilung Justizdepartement