Gegenvorschlag zur Initiative für die Aufhebung des Verbots von City-Parkings
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterbreitet zur Initiative für die Aufhebung des Verbots von City-Parkings einen Gegenvorschlag. Dieser soll es ermöglichen Parkings dort zu bauen wo effektiver Bedarf besteht andererseits aber auch dem Anliegen Rechnung tragen die Altstadt nicht einer unnötigen Mehrbelastung durch den motorisierten Verkehr auszusetzen. Die entsprechende Vorlage wurde an den Grossen Rat weitergeleitet.
Der Regierungsrat beurteilt die Forderung der "Initiative für die Aufhebung des Verbotes von City-Parkings und zur Förderung einer vernünftigen Verkehrsplanung" als zu weit gehend. Er lehnt sie daher ab, hat aber einen Gegenvorschlag dazu ausgearbeitet. Dieser sieht vor, als Parkingverbotsbereich die Wohnviertel Altstadt, Gross- und Kleinbasel sowie die Vorstädte ohne das Gebiet Aeschen zu definieren. Das Gebiet Aeschen wird begrenzt durch die Dufourstrasse, den St. Alban-Graben, den Steinenberg, die Theaterstrasse und die Steinentorstrasse. Das Gebiet Aeschen, welches sich für neue Parkings gut eignet, befindet sich nach dem Gegenvorschlag somit nicht mehr in der Parkingverbotszone.
Es ist angezeigt, eine Lockerung des generellen Verbots für den Bau von Parkings in der Altstadt anzustreben, da der zunehmende Motorfahrzeugverkehr mit seinen anerkannten negativen Auswirkungen auf den Flächenbedarf und die Umwelt nach einer Lösung verlangt. Der vom Regierungsrat vorgelegte Gegenvorschlag geht sowohl auf die Anliegen der Initiative wie auf die Bedenken der Gegnerschaft ein und bietet eine akzeptable Lösung für beide Seiten.
Das Verbot soll in dem Ausmass belassen werden, wie es städtebaulich wünschenswert ist, so dass keine Parkings im Gebiet der Altstadt (z.B. Münsterplatz, Marktplatz) erstellt werden können. Durch die Änderung der Parkingverbots-Zone soll es jedoch nicht zuletzt im Interesse des Detailhandels neu möglich werden, dort, wo ökonomisch und verkehrsplanerisch sinnvoll, Parkings zu erstellen. Durch die Möglichkeit einer gezielten und beschränkten Aufhebung von Parkplätzen an der Oberfläche in diesen Gebieten sollen auch mehr Flexibilität für stadtgestalterische Massnahmen in der Altstadt erreicht und die nötigen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung und Verbesserung der Fussgängerbereiche geschaffen werden.
Im Kleinbasel gibt es Pläne, bei der Claramatte im Zusammenhang mit deren Aufwertung und Umgestaltung ein unterirdisches Parking zu bauen. Die Claramatte liegt ausserhalb des gesetzlich festgelegten Perimeters und ist deshalb vom aktuellen Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen und damit auch von Initiative und Gegenvorschlag nicht betroffen.