Geldkonfiskation in Millionenhöhe
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der US-Drogenbehörde
Im Juni 1997 äusserte eine Basler Bank gegenüber der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Bankkonti, lautend auf eine Brasilianerin und deren Tochter. Grund waren von der Bank durchgeführte Analysen brasilianischer Medien, wonach die erwähnte Tochter und Bankkontoinhaberin die Lebensgefährtin ei-nes brasilianischen Drogenhändlers und Chefs einer kriminellen Organisation sein soll. Der Drogenhändler war von einem Gericht in Brasilien bereits zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und konnte nach einer längeren Fluchtdauer wieder festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund dieser Informationen die Bankkonti wegen des Verdachts der Geldwäscherei und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation gesperrt. Umfangreiche Ermittlungen ergaben jedoch, dass die beiden Kontoinhaberin-nen in der Schweiz nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Aus diesem Grunde wurde Antrag auf sogenannte selbständige Konfiskation der Gelder gestellt. Eine sol-che Einziehung von Vermögenswerten ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Gelder in der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation liegen und der Gegenbeweis der legalen Herkunft der Gelder von den Eigentümerinnen nicht erbracht wird. In erster Linie galt es folglich die Zusammensetzung und das Tätigkeitsgebiet der kriminellen Drogenhändlerorganisation in Brasilien zu ermitteln und die Beteiligung der Kontoinhaberinnen an dieser Organisation aufzuzeigen. Bei diesen Ermittlungen wurde das Betäubungsmitteldezernat Basel-Stadt massgebend durch die amerikanische Dro-genbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) und diese durch ihre südamerika-nischen Länderbüros unterstützt. Die amerikanischen Ermittler stellten Unterlagen zur Verfügung, welche die Existenz der Organisation und die direkte Beteiligung einer der beiden Kontoinhaberinnen belegten. Aus der Vielzahl der erhobenen Beweismittel geht hervor, dass die besagte Organisation Insgesamt über 7 Tonnen Kokain von einem kolumbinanischen Drogenkartell bezogen, über verschiedene Verkehrswege durch Brasilien transportiert und schliesslich für den amerikanischen und kontinentaleuropäi-schen Drogenmarkt verschifft hat.
Mit Urteil vom Oktober 1999 hat das Basler Strafgericht entschieden, die Geldwerte auf den beiden Konti einzuziehen. Gegen dieses Urteil hat der Anwalt der beiden Brasilia-nerinnen appelliert und der Ausschuss des Appellationsgerichtes Basel-Stadt hat Ende November 2000 das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt. Als auch eine staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht Mitte Oktober 2001 abgewiesen wurde, konnte das Guthaben auf den beiden Bankkonti eingezogen werden. Dabei handelt es sich um umgerechnet etwa 4,2 Mio Schweizer Franken, wobei diese Gelder teilweise in Wertschriften angelegt waren.
Aufgrund einer festen Praxis werden unter der Voraussetzung, dass die Strafverfol-gungsbehörden zweier Länder in die Ermittlungen involviert waren und beide einen namhaften Beitrag zum Gelingen des Verfahrens beigetragen haben, auf diese Weise beschlagnahmte Gelder unter den beiden Ermittlungspartnern nach einem Sharing-Verfahren hälftig geteilt.
Nachdem die Konti aufgelöst und die Wertschriften unter Mithilfe von Spezialisten des Finanzdepartements Basel-Stadt und der involvierten Bank verwertet wurden, fallen nun dem Kanton Basel-Stadt 2,1 Mio Franken und der gleiche Betrag den USA zu. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt konnte somit der Basler Staatskasse 2,1 Mio Franken übergeben.
Heute konnte nun der Verfahrensleiter Dr. Thomas Homberger, Leiter des Betäu-bungsmitteldezernates der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Herrn David J. Michael, Country Attaché, Drug Enforcement Administration, U.S. Embassy Bern, einen Check über etwas mehr als US$ 1,4 Mio übergeben.
Markus Melzl, Kriminalkommissär Chef Medien und Information
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Internet Diese Medien-Information befindet sich auch auf der Website http://www.stawa-bs.ch/; ebenfalls auf der Website finden Sie zwei Bilder der Check-Übergabe.
Hinweise
Diese und weitere Medien-Informationen sowie Bilder der Checkübergaben befinden sich auch auf der Website der Staatsanwaltschaft unter www.stawa-bs.ch