Grenznahe Lastwagen-Warteräume sind über den Bund zu finanzieren
MedienmitteilungRegierungsrat
(Vernehmlassungsantwort) -- Nach Auffassung des Regierungsrates sind Abstellflächen und Massnahmen die als Ergänzung der Gemeinschaftszollanlagen an den Landesgrenzen erforderlich werden wie die Zollanlagen zu hundert Prozent durch den Bund zu finanzieren. Dies sei auch dann der Fall wenn die allfällig erforderlichen Bauten aus irgendwelchen Gründen nicht an der Landesgrenze selbst und als unmittelbare Erweiterung der bestehenden Zollanlagen realisiert werden könnten.
Alle sechs Jahre überprüft der Bund die Beitragssätze für den Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen. Letztmals wurde im Jahre 1996 eine solche Revision durchgeführt. Die Berechnung der Beitragssätze erfolgt nach festgelegten Grundsätzen aufgrund der Finanzkraft sowie der Belastung und dem Interesse des Kantons an den Nationalstrassen. Der Bund übernimmt beim Kanton Basel-Stadt bisher 40 Prozent der für die Autobahn auf Kantonsgebiet entstehenden Betriebskosten. Dieser Beitragssatz soll auch im Rahmen der derzeit laufenden Revision der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV) unverändert beibehalten werden.
Der Regierungsrat begrüsst im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser neuerlichen Revision, dass neu auch die Kosten von Einrichtungen, welche der Sicherheit und Entlastung der Strassen dienen, bundesbeitragsberechtigte Erstellungs- und Betriebskosten der Nationalstrassen sind. Zustimmung erhält der Vorschlag des Bundes insofern, als damit die Erstellung von Bauwerken und der Betrieb von Zentren für die Schwerverkehrskontrolle, namentlich von Chemiestützpunkten, Vorrichtungen für Schwerverkehrskontrollen inklusive der zugehörigen Verkehrsinfrastruktur für den Bau, mit den ordentlichen Bundesbeiträgen des Standortkantons abgegolten werden.
Nach Meinung des Regierungsrates muss aber die polizeiliche Schwerverkehrskontrolle infrastrukturell ergänzt werden – mit weiteren Abstellräumen grösseren Ausmasses, mit eigentlichen Stauräumen. Diese seien zur Unterstützung des für den Güterschwerverkehr geltenden Nachtfahrverbotes als Vor- und Nachstauräume an der Landesgrenze zu errichten. Aufgrund der Grenznähe solcher Räume sollen nach Auffassung des Regierungsrates die Zollorgane auch die Möglichkeit haben, die wartenden Lastwagen rund um die Uhr abzufertigen.
Nach entschiedener Auffassung des Regierungsrates handelt es sich vor dem Hintergrund des Geschilderten bei solchen Warteräumen in unmittelbarer und weiterer Umgebung der Landesgrenzen um ausgelagerte Zollanlagen. Diese müssten deshalb wie die Zollanlagen selbst zu hundert Prozent durch den Bund finanziert werden. Dies müsse im Rahmen eines gesamtschweizerisch koordinierten Konzepts auch für zusätzliche grössere Stauräume für Lastwagen im Mittelland gelten.
Sollte der Bund eine solche ausschliessliche Finanzierung ablehnen, verlangt der Regierungsrat die Erstellung zusätzlicher Warteräume mit einem erhöhten Beitragssatz des Bundes. Die heutige unklare Finanzierung der notwendigen Stau- und Warteräume ist aus Sicht des Regierungsrates jedenfalls höchst unbefriedigend und bedarf einer Klärung zwischen Bund und Kantonen.