Kantonale Massnahmen gegen Arbeitslosigkeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die kantonalen arbeitsmarktlichen Massnahmen im Jahr 2001 in der Höhe von 33 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zu finanzieren. Das Budget konnte deutlich unterschritten werden.
Der Regierungsrat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Zahl der arbeitslosen und ausgesteuerten Personen im vergangenen Jahr so stark zurückgegangen ist, dass die Angebote kantonaler arbeitsmarktlicher Massnahmen nicht vollumfänglich genutzt wurden. Dies obschon der Rückgang der Arbeitslosigkeit bereits in der Budgetphase berücksichtigt worden war. Die kantonalen Ausgaben sind damit in den vergangenen drei Jahren stetig und stark gesunken. Sie betragen noch rund 3,3 Millionen Franken, budgetiert waren Mittel in der Höhe von rund 5 Millionen Franken.
Die Mittel des Krisenfonds sollen zur Vermeidung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Aus- und Weiterbildung und zu Beschäftigungsmassnahmen sowie zu Hilfeleistungen an arbeitslose Personen in besonderer Bedarfslage eingesetzt werden. Sie werden vor allem dann gebraucht, wenn grosse Arbeitslosigkeit herrscht und arbeitslose Personen keine Ansprüche mehr bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen können.
Indem in guten Zeiten nur beschränkt Programme oder Projekte finanziert werden, stehen in Zeiten grösserer Arbeitslosigkeit mehr Mittel zur Verfügung, die dann rasch und unkompliziert eingesetzt werden können.