Kein gemeinsames Amt für Umwelt beider Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Hansjörg M. Wirz DSP) -- Eine Fusion der beiden Basler Umweltämter ist nicht vorgesehen. Beide Kantone haben heute zwei gut funktionierende Umweltämter deren Aufgabengebiet sich aber nicht völlig deckt und die in unterschiedliche Verwaltungsstrukturen eingebunden sind. Ein Zusammenschluss würde insgesamt keine Verbesserung bringen. In den zentralen Aufgabenbereichen besteht bereits eine gute und enge Zusammenarbeit.
Der Regierungsrat hat das Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses nach Zusammenlegung der beiden Umweltämter (AUE) Basel-Stadt und Basel-Landschaft geprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Vorteile eines gemeinsamen Amtes nicht so offensichtlich sind, wie im Vorstoss angenommen. Beide Ämter haben zum Teil unterschiedliche Aufgabenbereiche. In Baselland muss die kantonale Verwaltung immer auch die Rolle und die Kompetenzen der Gemeinden berücksichtigen. Die baselstädtische Verwaltung ist dagegen auch für die kommunalen Aufgaben der Stadt Basel zuständig.
Eine Zusammenlegung wäre nur denkbar, wenn beide Amtsstellen dieselben Vollzugsbereiche abdecken würden. Vorgängig müssten folglich auf jeder Seite entsprechende Anpassungen vorgenommen werden (Auslagerung bzw. Übernahme von Fachbereichen). Das bedingt in beiden Verwaltungen auch ausserhalb der beiden AUE's mehr oder weniger grosse Reorganisationen. Hinzu kommt, dass das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt bzw. das frühere Gewässerschutzamt als PuMa-Pilotdienststelle des Baudepartementes ausgewählt wurde und seit anfangs 1998 mit einem Globalbudget operiert. Damit verfügt das Amt über eine Betriebskostenrechnung und über ein Leistungscontrolling. Auch im Kanton Basel-Landschaft wird zur Zeit die wirkungsorientierte Verwaltungsführung umgesetzt. Das Leistungscontrolling im AUE Baselland ist aber noch nicht aufgebaut und müsste im Falle einer Fusion vorgängig auf eine gleiche Basis gestellt werden.
Mit Blick auf den Aufwand bzw. die Unsicherheiten, die jede Reorganisation bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auslöst, müssten die Vorteile gegenüber den Nachteilen deutlich überwiegen. Im vorliegenden Fall ist das jedoch nicht der Fall. Aus der Sicht des Regierungsrates lohnt sich deshalb der Aufwand für eine Fusion nicht. Diese Einschätzung teilt auch die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft.