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Keine Unterschutzstellung des Hochkamins an der Klybeckstrasse

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat lehnt die Unterschutzstellung des Hochkamins WKL-40 an der Klybeckstrasse 191 ab. Das öffentliche Interesse an einer Eintragung ins Denkmalverzeichnis ist nicht ausreichend gegeben.

Der Regierungsrat anerkennt die kulturhistorische Bedeutung und baukünstlerische Konstruktion des Hochkamins WKL-40 an der Klybeckstrasse 191. Dieser steht sinnbildhaft für die Chemie-Produktion Basels und hat im Hinblick auf die Entwicklung der Stadtgeschichte auch eine erhebliche Aussagekraft. Der Regierungsrat lehnt aber eine Unterschutzstellung ab. Er hat objektive und grundsätzliche Kriterien abgewogen, um beim Entscheid einen Ausgleich zwischen kunsthistorischer Erkenntnis und publikumsgängiger Meinung zu finden.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, die für eine Eintragung ins Denkmalverzeichnis geforderte Hochrangigkeit würde wohl nicht von einer Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere nicht von der unmittelbar betroffenen Quartierbevölkerung bejaht. Die Eintragung kann daher als Sonderanliegen von Fachkreisen aufgefasst werden, was zur Bejahung eines ausreichenden öffentlichen Interesses an der Unterschutzstellung nicht genügt. Der Umstand, dass eine künftige Nutzung des Hochkamins durch die Eigentümerin gänzlich ausgeschlossen werden muss, sowie die Kosten für Sanierung und Unterhalt in der Höhe von mehreren Millionen Franken, an welchen sich der Kanton Basel-Stadt im Falle einer Unterschutzstellung aller Voraussicht nach würde beteiligen müssen, würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für die Öffentlichkeit stehen. Das öffentliche Interesse an der Eintragung des Hochkamins ins Denkmalverzeichnis vermag daher die privaten Interessen der Eigentümerin am Abbruch des Kamins nicht zu überwiegen. Daher lehnt der Regierungsrat den Antrag des Denkmalrates auf Eintragung des Hochkamins WKL-40 in das Denkmalverzeichnis ab.

Der 1956 durch die Ingenieure Eglin und Deron für die damalige CIBA erbaute Hochkamin war mit 120 m das damals höchste Bauwerk der Schweiz. Der Hochkamin steht auf einem Fundament von 14 m Durchmesser und ist zweischalig, mit einem Aussenrohr aus Stahlbeton und einem Innenrohr aus säurefestem Mauerwerk, welches zwei Meter höher ist als das Aussenrohr, ausgeführt. Er wird von weit ausserhalb der Stadtgrenze wahrgenommen und wirkt innerhalb des nördlichen Kleinbasel als Dominante. Der Kamin wurde anfangs der 90er Jahre stillgelegt, eine Umnutzung ist nicht möglich.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Tel. 061 267 84 40 Vorsteher des Erziehungsdepartements