Klare Regelung bezüglich SBB-Joggeli Shuttle
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit einer Verordnungsänderung hat der Regierungsrat die Kostenübernahme für den SBB-Shuttle bei Grossveranstaltungen im St. Jakob-Park neu festgelegt. Dies im Sinne einer Übergangslösung. Nächstes Ziel ist dann die Schaffung einer Veranstaltungspauschale für alle Dienstleistungen des Kantons.
Der Einsatz und die Finanzierung des SBB-Joggeli Shuttle ist neu auf eine klare rechtliche Grundlage abgestützt. Er muss künftig vom Veranstalter dann bestellt und auch finanziert werden, wenn bei einer Veranstaltung 15'000 oder mehr Leute im St. Jakob-Park erwartet werden.
Insgesamt übernimmt der Kanton Basel-Stadt weiterhin den grössten Anteil der Kosten bei Grossanlässen. Insbesondere verzichtet er auf eine Abgeltung der ungedeckten Mehrkosten, die den BVB für die zusätzlichen Tram- und Buskurse entstehen. Fernzüge werden bei Bedarf durch die SBB auf eigene Kosten eingesetzt.
Die Neuregelung ist als Übergangsregelung zu verstehen. Als nächsten Schritt plant der Regierungsrat eine Pauschalregelung, welche die bereits bisher verrechneten Leistungen im Bereich Polizei und Sanität zusammen mit einem Beitrag an den öffentlichen Verkehr zu einem für die Veranstalter attraktiven Betrag zusammenfasst. Damit wird die Attraktivität des Veranstaltungsortes Basel nochmals bekräftigt.