Ladenschlusszeiten: Eröffnung der Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat zur Initiative "Fir en offe Basel" einen Gegenvorschlag vorlegen der für den Einbezug der Sozialpartner zwei Varianten enthält. Das Wirtschafts- und Sozialdepartement wurde beauftragt hierüber eine Vernehmlassung durchzuführen.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur Initiative "Fir en offe Basel" zu unterbreiten. Mit dem Gegenvorschlag will er erreichen, dass Basel-Stadt ein attraktiver Einkaufsort bleibt, Arbeitsplätze erhalten und die Anliegen des Verkaufspersonals angemessen berücksichtigt werden.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Verkaufsgeschäfte von Montag bis Mittwoch und am Freitag generell bis 19.00 Uhr, am Donnerstag bis 21.00 Uhr und am Samstag bis 17.00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der Regierungsrat erhält zudem die Kompetenz, die Öffnungszeiten für das ganze Stadtgebiet, bestimmte Gebiete oder spezielle Arten von Verkaufsgeschäften weiter auszudehnen. Da die heutige Regelung, wonach die Ladenöffnungszeiten nur mit Zustimmung der Sozialpartner ausgedehnt werden können, sehr heikel und problematisch ist, werden diesbezüglich zwei Varianten zur Vernehmlassung unterbreitet. Gemäss Variante 1 ist eine Ausdehnung möglich, sofern je die Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen ihr Einverständnis geben. Gemäss Variante 2 ist für die Ausdehnung der Öffnungszeiten nicht das Einverständnis der Sozialpartner sondern lediglich deren vorgängige Anhörung erforderlich. Eine Ausdehnung über 21.00 Uhr hinaus ist indessen nur zulässig, wenn Wohnqualität und Erholung der Bevölkerung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Initiative "Fir en offe Basel" wurde im Frühjahr 2000 mit dem Ziel eingereicht, die bestehenden Ladenschlusszeiten im kantonalen Gesetz generell abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass Verkaufsgeschäfte werktags bis 23.00 Uhr geöffnet bleiben dürften, da das schweizerische Arbeitsgesetz das Arbeiten erst ab diesem Zeitpunkt einschränkt.
Der Regierungsrat anerkennt die Anliegen der Initiative unter dem Blickwinkel der Konkurrenz gegenüber Einkaufsmöglichkeiten im benachbarten Ausland und in den umliegenden Kantonen. Er lehnt die Initiative jedoch als zu weitgehend ab. Sie nimmt zu wenig Rücksicht auf sozialpolitische Anliegen und die bestehende Sozialpartnerschaft. Die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten in den Jahren 1976 und 1986 liberalere Ladenöffnungszeiten ab, unter anderem deshalb, weil sich die Sozialpartner nicht über Kompensationen für das Verkaufspersonal einigen konnten. In den 90er Jahren wurden das geltende Gesetz und die Verordnung so revidiert, dass die Ladenschlusszeiten von 18.30 auf 19.00 Uhr und einmal pro Woche auf 21.00 Uhr verschoben werden können; dies jedoch nur, wenn den Verkäuferinnen und Verkäufern die von den Sozialpartnern ausgehandelten Kompensationen gewährt werden.
Das Wirtschafts- und Sozialdepartement lädt im Auftrag des Regierungsrates politische und wirtschaftliche Kreise direkt zur Vernehmlassung ein. Weitere Interessierte können die Vernehmlassungsunterlagen auch beim Sekretariat des KIGA beziehen (Tel. 061 267 87 52). Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. April 2002.