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Ladenschlusszeiten: Überarbeiteter Revisionsentwurf

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur Initiative "Fir en offe Basel". Der aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens überarbeitete Entwurf sieht für das ganze Kantonsgebiet Öffnungszeiten von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr und an einem Werktag in der Regel am Donnerstag bis 21.00 Uhr vor. Am Bahnhof werden die Öffnungszeiten liberalisiert.

Nachdem der Grosse Rat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2002 das Gesuch des Regierungsrates um Fristerstreckung für die Ausarbeitung des Berichtes sowie eines Gegenvorschlages zur Initiative "Fir en offe Basel" abgelehnt hatte, hat der Regierungsrat nun beschlossen, dem Grossen Rat trotzdem einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Der Grosse Rat soll eine Alternative zur völligen Liberalisierung diskutieren können. Mit dem Gegenvorschlag will der Regierungsrat erreichen, dass Basel-Stadt ein attraktiver Einkaufsort bleibt und Arbeitsplätze sowie die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt Basel erhalten werden können. Dabei spielt der Konkurrenzausgleich innerhalb der Stadt und mit der Umgebung eine wichtige Rolle.

Der aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens überarbeitete Gegenvorschlag sieht vor, dass die Verkaufsgeschäfte auf dem ganzen Kantonsgebiet von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an einem Werktag, in der Regel am Donnerstag, bis 21.00 Uhr offen bleiben können. Am Bahnhof können die Verkaufsgeschäfte während der ganzen Woche von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet haben. Die Beschäftigung von Arbeitskräften am Sonntag setzt allerdings eine Bewilligung für Sonntagsarbeit des Bundes voraus. Auf den Einbezug der Sozialpartner bei der Verlängerung der Öffnungszeiten wird im neuen Vorschlag verzichtet. Dem Anliegen des Regierungsrates, wonach das Verkaufspersonal für seine Einschränkungen im Sozial- und Familienleben entschädigt werden soll, wird insofern entsprochen, als der neue Gesamtarbeitsvertrag für den Abendverkauf Kompensations- und Entschädigungsregelungen für die Einsätze am Abend enthält.

Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens hat ein klares Bild gezeigt. Der regierungsrätliche Gegenvorschlag, der den Einbezug der Sozialpartner noch vorsah, wurde von den Arbeitgeberorganisationen, den bürgerlichen Parteien, den Verbänden des Detailhandels und der Basler Konsumenten-Vereinigung abgelehnt. Sie befürworteten die Initiative und somit die Abschaffung der staatlich geregelten Ladenöffnungszeiten. Demgegenüber sprachen sich die Arbeitnehmerorganisationen und die linken und grünen Parteien mehrheitlich für den weiteren Einbezug der Sozialpartner und eine Beibehaltung der Beschränkung der Öffnungszeiten aus, sie lehnten die Initiative ab. Lediglich für den Bahnhof wurde das Bedürfnis nach längeren Öffnungszeiten anerkannt. Wegen neuer Lärm- und Verkehrsimmissionen in den Quartieren sprachen sich auch drei Quartiervereine für eine Beschränkung der Öffnungszeiten aus.

Aufgrund der klaren Vernehmlassungsergebnisse, des Abstimmungsergebnisses im Grossen Rat und der rechtlichen Situation, wonach Arbeitnehmerschutz grundsätzlich Sache des Bundes ist, setzt sich der Regierungsrat für einen Mittelweg zwischen der völligen Liberalisierung und der Beibehaltung des Status quo ein. Mit diesem Kompromiss ist gewährleistet, dass Basel ein attraktiver Einkaufsort bleibt, Arbeitsplätze und Wertschöpfung gefördert werden, die Chancengleichheit der Ladenöffnungszeiten über die Kantonsgrenzen hinaus gegeben ist und die Wohn- und Lebensqualität in der Stadt Basel erhalten werden kann.

Weitere Auskünfte

Antonina Stoll, Tel. 061 267 88 36 Amtsleitung Einigungsamt Wirtschafts- und Sozialdepartement Marie-Thérèse Kuhn, Tel. 061 267 87 78 Amtsleitung KIGA Wirtschafts- und Sozialdepartement