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Mitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat

  • im Sinne einer Übergangslösung die Anforderungen für den Übertritt aus der Weiterbildungsschule (WBS) an die Diplomschulen (DS) erhöht. Die entsprechenden Verordnungen wurden auf Antrag des Erziehungsrates mit sofortiger Wirkung geändert. Diese Anpassungen wurden notwendig, weil viele Schülerinnen und Schüler aus der WBS den Anforderungen der DS (Diplommittelschule, Handelsmittelschule und Verkehrsschule) nicht gewachsen sind. Ein Gesamtkonzept für die Anschlussschulen nach der Orientierungsschule ist für Ende 2003 vorgesehen. (Auskunft: Pierre Felder, Stv. Stabsleiter, Ressort Schulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Peter Zinkernagel, LDP) betreffend Einhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen durch den Kanton Basel-Stadt abzuschreiben. Eine Umfrage bei allen Departementen im Kanton Basel-Stadt hat ergeben, dass die Zahlungsfrist von 30 Tagen, die vorwiegend im Bereich der laufenden Ausgaben gilt, in der Regel eingehalten werden kann. Per 1. Januar 1998 ist flächendeckend das neue Buchhaltungssystem SAP eingeführt worden. Die Rechnungen werden seither dezentral mit den gültigen Zahlungsbedingungen erfasst, das Zahlungsprogramm von SAP errechnet automatisch die Fälligkeit nach dem Belegdatum und die Finanzverwaltung löst zentral zweimal pro Woche die Zahlungen der fälligen Rechnungen aus. Verzögerungen können allerdings auftreten, wenn vertraglich vereinbarte Unterlagen zur Rechnung nicht mitgeliefert wurden, Abklärungen nötig oder Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern abwesend sind. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, mit dem zentralen Rechnungswesen/Controlling im jeweiligen Departement Kontakt aufzunehmen. (Auskunft: Peter Boss, Finanzcontrolling und Informatik, Baudepartement, 061 267 61 94)
  • den Nutzungsplan, Erschliessungsplan Nr. 5553, des Baudepartements für die neuen Strassenquerprofile und die Höhenkoten der Aeusseren Baselstrasse (Nebenfahrbahn) Hausnummer 308a bis Hausnummer 324 genehmigt. Aufgrund der Grundwasserverordnung muss in der Schutzzone Aeussere Baselstrasse in Riehen die Abdichtung der BVB-Tramgeleise und der Schutz der Gleisanlagen mit Leiteinrichtungen erstellt werden. Das Bauvorhaben sieht eine Verbreitung des Tramtrasses von rund 30 cm zulasten der Nebenfahrbahn vor. Der detaillierte Regierungsbeschluss wird den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern direkt zugestellt und im Kantonsblatt veröffentlicht. (Auskunft: Louis Fiedler, Leiter Baulinien und Landerwerb, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 061 267 93 17).
  • in der Vernehmlassung den Entwurf zur Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung vollumfänglich gutgeheissen. Insbesondere begrüsst er die neu vorgesehene Überprüfung des Einführungspreises neuer Medikamente innerhalb von 24 Monaten und die Rückzahlungspflicht in Fällen, wo sich der Einführungspreis nachträglich als deutlich zu hoch erweist. (Auskunft: Martin Birrer, Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 061 267 84 90)
  • beschlossen, dass nicht mehr benötigtes Sanitätsmaterial aus der Geschützten Operationsstelle (GOPS) im Bethesda-Spital der "Coopération Afrique" für ein Spital-Projekt in Mfou/Kamerun überlassen wird. Das Sanitätsmaterial im Anschaffungswert von rund 200'000 Franken umfasst Liegen, Dampfsterilisatoren, Wäsche und weiteres mehr. Das unterstützte Projekt in Kamerun wird seit Jahren unter anderem auch von der Universität Genf, dem Kanton Jura und vom eidgenössischen Departement für Entwicklung und Zusammenarbeit begleitet. Der Bevölkerungsschutz Basel-Stadt und das Bundesamt für Zivilschutz, das die Anschaffungen zum überwiegenden Teil finanziert hatte, sind mit der Schenkung einverstanden. (Auskunft: Jürg Diezig, Informationsbeauftragter, Sanitätsdepartement, Tel 061 267 43 15 und Dr. med. Urs Herzog, Stiftungspräsident "Coopération Afrique" (Klinik Birshof), Tel. 061 335 22 22)
  • von der Rechnung 2001 der Israelitischen Gemeinde Basel im Sinne von Paragraf 5 des Kirchengesetzes Kenntnis genommen. Die Rechnung weist bei Einnahmen in der Höhe von rund 2,503 Millionen Franken und Ausgaben in der Höhe von 2,615 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von rund 112'000 Franken aus.
    • Colette Knecht, Konrektorin Kindergärten
    • Karin B. Stammbach-Geering, Zoologin

Hinweise

Ende der Medienmitteilungen
(Es wurden keine Communiqués versandt.)