Neue Ausbildungslöhne für Lernende in Berufen im Gesundheitswesen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Ausbildungslöhne für die nicht akademischen Berufe im Gesundheitswesen werden angepasst. Die vom Regierungsrat festgelegte neue Lohnstruktur begünstigt vor allem Auszubildende mit familiären Verpflichtungen sowie Umsteigerinnen und Umsteiger die als Zweitausbildung einen Beruf im Gesundheitswesen anstreben. Auf diese Weise sollen insbesondere mehr Lernende für die Gesundheits- und Krankenpflege gewonnen werden.
Der Regierungsrat hat die Ausbildungslöhne für die nicht akademischen Berufe im Gesundheitswesen nach einer vertieften Überprüfung sämtlicher Ausbildungslöhne für die neuen Ausbildungsgänge ab Anfang dieses Jahres einheitlich festgelegt. Diese Löhne für Berufe im Gesundheitswesen sind heute unterschiedlich hoch, obwohl sich die Ausbildungen bezüglich Vorbildung und Dauer nur geringfügig voneinander unterscheiden.
Die Ausbildungslöhne in Gesundheits- und Krankenpflege wurden vor rund fünf Jahren aufgrund der damals erlassenen Ausbildungsrichtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK in den Kantonen der Nordwestschweiz aufeinander abgestimmt. Basel-Stadt senkte in der Folge die Ausbildungslöhne und schaffte den erhöhten Satz ab, der an Lernende über 27 Jahre mit bereits abgeschlossener Erstausbildung ausbezahlt wurde. Seither bewegen sich die Ausbildungslöhne in Gesundheits- und Krankenpflege in allen Kantonen auf einem etwa gleichen Niveau. Keine Anpassungen erfuhren damals die Löhne für Lernende in den Ausbildungsgängen Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologie, medizinische/n Laborantin/Laboranten und Orthoptik. So entstand eine ungleiche Struktur sowohl bezüglich der Lohnhöhe als auch des Anspruchs auf einen erhöhten Lohn bei einer Zweitausbildung.
Dieser unbefriedigenden Lohnstruktur begegnet der Regierungsrat nun mit einer einheitlichen Lösung. Neu erhalten alle Lernenden in Berufen im Gesundheitswesen des Kantons Basel-Stadt, welche bei Ausbildungsbeginn einen Berufsabschluss vorweisen können und mindestens 23 Jahre alt sind (Mindestalter heute 27), einen erhöhten Ausbildungslohn. Die Massnahme will potentielle Berufsumsteigerinnen und –umsteiger motivieren, eine Ausbildung im Gesundheitswesen zu beginnen.
Ebenfalls aufeinander abgestimmt wurden die heute noch unterschiedlichen Lohnniveaus der Berufsausbildungen untereinander. Eine Umfrage in den Kantonen Aargau, Bern und Luzern zeigte, dass die heute im Kanton Basel-Stadt gültigen Ausbildungslöhne für Lernende in den Ausbildungsgängen Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologie und medizinische/n Laborantin/Laboranten überdurchschnittlich hoch sind. Deshalb werden sie dem Lohnniveau der Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege angepasst, ohne an Konkurrenzfähigkeit mit den umliegende Kantonen einzubüssen. Die Einführung dieser neuen Lohnstruktur erfolgt schrittweise bis Ende 2005. Insgesamt sollten die beschlossenen Massnahmen keine Mehrbelastung für den Kanton Basel-Stadt zeitigen. Die neuen Löhne können unter www.bigbs.ch eingesehen werden.