Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Neue gesetzliche Grundlage für die Tagesbetreuung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf zu einem Gesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) vorgelegt. Der Bereich der ausserfamiliären Tagesbetreuung soll damit auf eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die bisherige gesetzliche Basis ist im Jugendhilfegesetz ausschliesslich für Kinder gegeben die ohne Tagesbetreuungsangebote gefährdet wären.

Das neue Tagesbetreuungsgesetz
Das Gesetz regelt die Förderung der familienergänzenden Tagesbetreuung von Kindern mit dem Ziel, ein ausreichendes und vielfältiges Netz an Betreuungsangeboten bereitzustellen. Ein Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung besteht nicht; Tagesbetreuung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der Kanton, die Gemeinden Riehen und Bettingen sowie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fördern die Tagesbetreuung durch eigene Angebote und mit finanziellen Mitteln.

Tagesbetreuung unterstützt Familien bei ihrer Betreuungsaufgabe, fördert Kinder in der Entwicklung, verbessert die Integration und trägt zur Chancengleichheit bei. Sie ermöglicht Eltern Erwerbsarbeit und unterstützt Arbeitgebende bei der Gewinnung und Erhaltung von Arbeitskräften mit Erziehungsaufgaben.

Die Finanzierung erfolgt durch Kanton und Landgemeinden und durch die Eltern. Auf eine gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Mitfinanzierung wird verzichtet. Der Regierungsrat erwartet aber von den Unternehmen und den Wirtschaftsverbänden, dass sie ihr bisheriges Engagement auf freiwilliger Basis weiterführen und ebenfalls ausweiten. Insbesondere wird dies auch von Firmen erwartet, die bisher noch keine entsprechenden Aktivitäten entfaltet haben.

Ein vielfältiges und innovatives Angebot
Das Angebot der Tagesbetreuung soll vielfältig und innovativ sein, weshalb auf eine vollständige Aufzählung des möglichen Angebots bewusst verzichtet wird. Das Angebot soll sich auf die Quartiere der Stadt und Landgemeinden verteilen. Es ist auf die Schul- und Unterrichtszeiten abgestimmt und wird in der Regel von privaten Trägerschaften geführt. Tagesschulen, Tages- und Halbtagesheime, die um Subventionen nachsuchen, müssen über die Qualität der Betreuung hinaus auch Aufgaben im Bereich der Integration und der Sprachförderung erfüllen. Weiter sollen sie der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern angemessen Rechnung tragen. Grundsätzlich sollen subventionierte Angebote auch behinderten Kindern offen stehen. Tagesbetreuung soll Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt bis zum Alter von 14 Jahren zugute kommen. Ausnahmsweise können Beiträge bis zum Ende des obligatorischen Schulalters gewährt werden. Gefährdete Kinder und Jugendliche können gemäss Jugendhilfegesetz darüber hinaus besondere Unterstützungen erhalten.

Direktunterstützung bleibt möglich
Die bereits bisher praktizierte und bewährte Form von Direktunterstützung soll weiterhin möglich bleiben: Betreuen Eltern, die aus finanziellen Gründen auf eine ausserhäusliche Erwerbsarbeit angewiesen wären, ihre vorschulpflichtigen Kinder selber, können ihnen auf Antrag hin Beiträge gewährt werden. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und darf den Betrag nicht übersteigen, der für die Betreuung an einem nicht subventionierten Tagesbetreuungsplatz aufgewendet würde.

Ausbau notwendig
Mit dem Ratschlag für das neue Tagesbetreuungsgesetz verbunden ist auch die Beantwortung von zwölf parlamentarischen Vorstössen, einer Petition und der Initiative zur Kinderbetreuung. Heute werden etwa 1'200 Plätze in Tagesheimen und Tagesfamilien mit kantonalen Mitteln subventioniert, weitere rund 4 Mio. Franken fallen in den Tagesschulen an. Es wird davon ausgegangen, dass in den nächsten Jahren 250 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen, damit die Warteliste abgebaut werden kann. Für den Aufbau dieser Plätze ist mit Beiträgen des Bundes aus dem Impulsprogramm für neue Einrichtungen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu rechnen. Es ist sehr wichtig, dass rasch eine kantonale gesetzliche Grundlage vorliegt, damit diese Bundesmittel für den Aus- und Aufbau neuer Plätze eingesetzt werden können.

Positives Vernehmlassungsresultat
Mitte August hat das Erziehungsdepartement einen Gesetzesentwurf betreffend Tagesbetreuung von Kindern in die Vernehmlassung gegeben. Bis Ende September sind 69 Vernehmlassungsantworten eingetroffen. Der Gesetzesentwurf ist auf ein positives Echo gestossen und hat breite Zustimmung erfahren. Ein Gesetz wird als notwendig und der Ausbau der Tagesbetreuung als wünschbar erachtet. In der Zwischenzeit konnten die teils ausführlichen Vernehmlassungsantworten ausgewertet und verschiedene Änderungs- und Ergänzungsvorschläge in den neuen Gesetzestext eingebaut werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Cornelia Conzelmann, Tel. 061 267 43 21 Leiterin Abteilung Tagesbetreuung Ressort Dienste Erziehungsdepartement