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Neue kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien

Medienmitteilung

Regierungsrat

Im Hinblick auf die erneut zu erwartenden Steigerungen der Krankenversicherungsprämien hat der Regierungsrat beschlossen die Prämienbeiträge per 1. 1. 2003 anzuheben. Familien mit Jungen Erwachsenen in Ausbildung sollen deutlich besser gestellt werden. Der Kanton Basel-Stadt wendet im kommenden Jahr gut 11 Millionen Franken mehr für Prämienverbilligungen auf.

Für das kommende Jahr sind wiederum starke Prämiensteigerungen in der Grössenordnung von 10 % zu erwarten. Die wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die Prämiensteigerungen sind die anhaltenden Mengenausweitungen im ambulanten Bereich und die Kostenentwicklung im Bereich der Medikamente. Ausserdem müssen zahlreiche Versicherer ihre u.a. auch wegen der Börsenbaisse geschmolzenen Reserven wieder aufstocken. Da die Versicherungen den Jungen Erwachsenen bisher zu hohe Rabatte gewährt haben, müssen die 19 - 25-jährigen Versicherten besonders starke Aufschläge gewärtigen.

Um die Belastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen trotz der erneuten Prämiensteigerung in bezahlbaren Grenzen zu halten, hat der Regierungsrat entschieden, die Prämienbeiträge erneut deutlich anzuheben. Die monatlichen Prämienbeiträge wurden für das kommende Jahr wie folgt festgesetzt:

Einkommensgrenzen pro Jahr; Erhöhungen und Beiträge ab 1. 1. 2003 in Franken pro Monat:

  1. Spalte: Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht
  2. Spalte: Verheiratete und Alleinerziehende
  3. Spalte: Kinder Erhöhung 02/03
  4. Spalte: Kinder 03
  5. Spalte: Junge Erwachsene Erhöhung 02/03
  6. Spalte: Junge Erwachsene 03
  7. Spalte: Erwachsene Erhöhung 02/03
  8. Spalte: Erwachsene 03  39'000  64'000  + 2  27  + 6  41  + 5  50   35'000  57'000  + 4  37  + 7  82  + 8  89   31'000  50'000  + 5  50  + 13  109  + 11  122   27'000  43'000  + 7  64  + 14  137  + 14  157   23'000  36'000  + 8  82  + 18  178  + 20  214 

Bezüger/-innen von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie Bezüger/-innen von Sozialhilfe wird wie bisher die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie vergütet. Die mit den Erhöhungen verbundenen Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf rund 11,5 Millionen Franken pro Jahr. Der Kanton Basel-Stadt rechnet im kommenden Jahr mit Gesamtleistungen im Bereich Prämienverbilligungen von 107,7 Millionen. Davon entfallen voraussichtlich 65,2 Millionen auf den Kanton und 42,5 Millionen auf den Bund. Da der Kanton Basel-Stadt bereits bisher die volle Ausschöpfung der Bundesmittel anstrebte, gehen die mit den jetzigen Erhöhungen verbundenen Mehrkosten voll zulasten des Kantons.

Die in Basel-Stadt geltenden oberen Einkommensgrenzen von Fr. 39’000.-- für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht, resp. von Fr. 64’000.-- für Verheiratete und für Alleinerziehende bleiben unverändert. Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens werden nebst dem Einkommen auch die Vermögensverhältnisse und die Anzahl Kinder, für die grosszügige Abzüge vorgesehen sind, berücksichtigt. Gemäss den bisherigen Kriterien hat z.B. eine vierköpfige Familie bis zu einem Netto-Jahreslohn von insgesamt ca. Fr. 84’000.-- noch Anspruch auf PV. Bei Alleinstehenden ohne Unterhaltspflicht liegt der maximale Nettolohn bei ca. Fr. 40’500.-- pro Jahr.

Da die starke Prämienbelastung von Familien mit erwachsenen Kindern in Ausbildung (19 - 25 - Jährige) erneut überdurchschnittlich zunimmt, hat der Regierungsrat einen zusätzlichen Abzug pro unterstütztes Kind in Höhe von Fr. 7'000.-- pro Jahr beschlossen. Familien, die diesen Abzug geltend machen können, gelangen dadurch in eine tiefere Einkommenskategorie. Auch erhöht sich das maximale Netto-Einkommen entsprechend um Fr. 7000.-- pro unterstütztes Kind in Ausbildung, d.h. z.B. bei einem unterstützten Kind auf max. Fr. 91'000.-- pro Jahr. Damit kann die bisher eindeutig überproportionale Belastung dieser Familien deutlich gesenkt werden. Von dieser Massnahme werden rund 400 Familien profitieren können.

Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben alle Versicherten die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und ihre Prämienbelastung durch Vereinbarung einer erhöhten Franchise oder durch Beitritt zu einer HMO zu reduzieren. Die Wahl dieser erst wenig genutzten Versicherungsformen lohnt sich für die meisten Versicherten. Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare sind unter www.asb.bs.ch abrufbar.

Weitere Auskünfte

RR Dr. Ralph Lewin Tel. 061 267 85 40 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Martin Birrer, Tel. 061 267 84 90 Stv. Leiter Amt für Sozialbeiträge Wirtschafts- und Sozialdepartement